Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Schwarzenberg Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im Bereich Flurstück 121/5 Gemarkung Bermsgrün - Entwurf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.03.2022 bis 22.04.2022
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im Bereich Flurstück 121/5 Gemarkung Bermsgrün (Stand Januar 2022)

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Schwarzenberg hat in seiner Sitzung am 28.02.2022 (Beschlussnummer 293/2022) den Entwurf der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im Bereich Flurstück 121/5 Gemarkung Bermsgrün (Stand Januar 2022) mit Begründung gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Auslegung für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im Bereich Flurstück 121/5 Gemarkung Bermsgrün (Stand Januar 2022) mit Begründung liegen in der Zeit

vom  21.03.2022 – 22.04.2022

in der Stadtverwaltung Schwarzenberg, Rathaus, Bürgerservice im Erdgeschoss, Straße der Einheit 20, 08340 Schwarzenberg während der Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

            Montag           09:00 - 12:00 Uhr

            Dienstag         09:00 - 18:00 Uhr

            Donnerstag     09:00 - 16:00 Uhr

            Freitag            09:00 - 12:00 Uhr

Auf Grund eventueller Beschränkungen der Zugänglichkeit des Rathauses im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) bitten wir Sie, bevor Sie in die Stadtverwaltung Schwarzenberg zur Einsichtnahme kommen, einen Termin unter der Telefonnummer 03774/266-309 zu vereinbaren.

Sollte im Falle einer fortwährenden Zugangsbeschränkung in der Stadtverwaltung Schwarzenberg aufgrund der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Baugesetzbuches nicht möglich sein, so gilt die Beteiligung nach dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Demnach genügt allein die Veröffentlichung im Internet.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zur Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im Bereich Flurstück 121/5 Gemarkung Bermsgrün schriftlich eingereicht oder während der Sprechzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen werden zusätzlich während der Auslegungsfrist gemäß § 4a Abs. 4 S. 1 BauGB über das Internet zugänglich gemacht und können auf dem Internetportal der Stadt Schwarzenberg unter www.schwarzenberg.de/de/buergerbeteiligungsportal.html sowie über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im Bereich Flurstück 121/5 Gemarkung Bermsgrün gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Schwarzenberg, den 04.03.2022

R. Gehart

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Frau Sabina Weißflog
Telefon: 03774 266410

E-Mail: s.weissflog@schwarzenberg.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung + Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.