Ortsübliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung im Bereich Heinrichweg, Flurstück 175/2 Gemarkung Bermsgrün in der Fassung vom Juli 2021
Der Stadtrat der Stadt Schwarzenberg hat am 27.09.2021 den Entwurf der Ergänzungssatzung im Bereich Heinrichweg, Flurstück 175/2 Gemarkung Bermsgrün sowie die Begründung jeweils in der Fassung vom Juli 2021 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Auslegung für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung im Bereich Heinrichweg, Flurstück 175/2 Gemarkung Bermsgrün sowie die Begründung einschließlich umweltbezogener Informationen zu den Ausgleichsmaßnahmen jeweils in der Fassung vom Juli 2021 liegen in der Zeit
vom 10.10.2021 bis 09.11.2021
in der Stadtverwaltung Schwarzenberg, Rathaus, Bürgerservice im Erdgeschoss, Straße der Einheit 20, 08340 Schwarzenberg während der Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen werden zusätzlich während der Auslegungsfrist gemäß § 4a Abs. 4 S. 1 BauGB über das Internet eingestellt und können auf dem Internetportal der Stadt Schwarzenberg unter www.schwarzenberg.de -> Leben-> Bürgerbeteiligungsportal sowie über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich eingereicht oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Schwarzenberg, 28.09.2021
R. Gehart
Oberbürgermeister - Siegel -
Frau Sabina WeißflogTelefon: 03774 266410 E-Mail: s.weissflog@schwarzenberg.de