Ortsübliche Bekanntmachung
Öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Schulstraße Bermsgrün“ in der Fassung vom September 2019
Der Stadtrat der Stadt Schwarzenberg hat am 02.03.2020 die Aufhebung des Bebauungsplanes „Schulstraße Bermsgrün“ sowie die Begründung und den Umweltbericht jeweils in der Fassung vom September 2019 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Auslegung für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Schulstraße Bermsgrün“, die Begründung und der Umweltbericht jeweils in der Fassung vom September 2019 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 13.05.2019 sowie des Landesamtes für Archäologie vom 17.04.2019 liegen in der Zeit
vom 29.06.2020 bis 31.07.2020
in der Stadtverwaltung Schwarzenberg, Rathaus, Bürgerservice im Erdgeschoss, Straße der Einheit 20, 08340 Schwarzenberg während der Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen werden zusätzlich während der Auslegungsfrist gemäß § 4a Abs. 4 S. 1 BauGB über das Internet eingestellt und können auf dem Internetportal der Stadt Schwarzenberg unter www.schwarzenberg.de -> Leben-> Bürgerbeteiligungsportal sowie über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich eingereicht oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Schwarzenberg, 08.06.2020
Hiemer
Oberbürgermeisterin
Sabina Weißflog E-Mail: s.weissflog@schwarzenberg.de
Telefon 03774 266410
Fax 03774 266 923