Verfahren Stadt Schöneck Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Aufruf kommunales Bürgerbudget

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 10.03.2026 bis 31.03.2026
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Quelle: pixabay

Kommunales Bürgerbudget

Dem Vogtlandkreis stehen finanzielle Mittel zur Finanzierung von Projekten der Bürgerbeteiligung zu Verfügung. Das Budget entspricht bis zu 1.000 € pro Gemeinde. Das Verfahren koordinieren die jeweiligen Gemeinden.

Gefördert werden können niedrigschwellige Projektideen, die keine Folgekosten implizieren, beispielsweise:

- Gute ldeen und Projekte im Wohnort, die Gemeinsinn fördern und Gemeinwohl schaffen

- Natur- und Klimaschutzprojekte

- Kleine Bauprojekte zur Werterhaltung

- Veranstaltungen

- Dienstleistungen

- Anschaffungen

Fördervoraussetzungen

Alle Einwohner/innen der Stadt Schöneck, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sowie Vereine und lnitiativen sind berechtigt, Vorschläge für das Bürgerbudget einzureichen. Der Sitz des Vereins bzw. der lnitiative muss dabei in Schöneck sein und das Projekt muss bis 31.12.2026 umgesetzt sein.

Die Zuwendung wird auf Antrag gewährt, wenn eine Doppelförderung ausgeschlossen ist und das Projekt förderfähig im Sinne der SächsKomPauschVO ist.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Anträge, die

a. Projekte vorschlagen, die bereits begonnen wurden,

b. sexistischen, rassistischen oder diskriminierende Ziele verfolgen,

c. den Gemeinsinn in der Stadtgesellschaft nicht fördern,

d. politische Ziele zugunsten einer Partei oder Vereinigung verfolgen,

e. Ziele außerhalb der Stadt verfolgen,

f. ebenfalls nicht gefördert werden können Versammlungen im Sinne des 914 Versammlungsgesetz

Antragsverfahren

Die Bewilligungsbehörde ist das Landratsamt Vogtlandkreis. Zuwendungsempfänger sind kreisangehörige Städte und Gemeinden. Die Zuwendungen werden an die Zuwendungsempfänger auf

Antrag ausgereicht. Ein Rechtsanspruch auf deren Gewährung besteht nicht.
lnteressierte reichen ihre Projektidee einschließlich Kosten schriftlich bis 31.03.2026 bei der Stadt Schöneck unter
post@stadt-schoeneck.de  ein, um die Unterlagen zu prüfen. lm Anschluss stimmen die Schönecker Bürger/innen über die zugelassenen Projekte, die dann auf der städtischen Homepage veröffentlicht werden, ab.

Für Rückfragen steht lhnen die Stadtverwaltung Schöneck unter 037464/870-112 gerne zur Verfügung

Kontakt

Frau Dähn

Tel. 037464/870-112

Informationen

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