Meldeverfahren Stadt Schöneck Gesellschaft und Politik

Aufruf Projekte kommunales Bürgerbudget

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.03.2023 bis 31.03.2023
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Kommunales Bürgerbudget

Dem Vogtlandkreis stehen finanzielle Mittel zur Finanzierung von Projekten der Bürgerbeteiligung zur Verfügung. Das Budget entspricht 1.000 € pro Gemeinde. Das Verfahren koordinieren die jeweiligen Gemeinden.

Gefördert werden können niedrigschwellige Projektideen, die keine Folgekosten implizieren, beispielsweise:

  • Gute Ideen und Projekte im Wohnort, die Gemeinsinn fördern und Gemeinwohl schaffen
  • Natur- und Klimaschutzprojekte
  • Kleine Bauprojekte zur Werterhaltung
  • Veranstaltungen
  • Dienstleistungen
  • Anschaffungen

Fördervoraussetzungen:

Alle Einwohner/innen der Stadt Schöneck, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sowie Vereine und Initiativen sind berechtigt, Vorschläge für das Bürgerbudget einzureichen. Der Sitz des Vereins bzw. der Initiative muss dabei in Schöneck sein und das Projekt muss bis 31.12.2023 umgesetzt sein.

Die Zuwendung wird auf Antrag gewährt, wenn eine Doppelförderung ausgeschlossen ist und das Projekt förderfähig im Sinne der SächsKomPauschVO ist.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Anträge, die
a. Projekte vorschlagen, die bereits begonnen wurden,
b. sexistischen, rassistischen oder diskriminierende Ziele verfolgen,
c. den Gemeinsinn in der Stadtgesellschaft nicht fördern,
d. politische Ziele zugunsten einer Partei oder Vereinigung verfolgen,
e. Ziele außerhalb der Stadt verfolgen,
f. ebenfalls nicht gefördert werden können Versammlungen im Sinne des §14 Versammlungsgesetz
 

Antragsverfahren:

Die Bewilligungsbehörde ist das Landratsamt Vogtlandkreis.  Zuwendungsempfänger sind kreisangehörige Städte und Gemeinden. Die Zuwendungen werden an die Zuwendungsempfänger auf Antrag ausgereicht. Ein Rechtsanspruch auf deren Gewährung besteht nicht.

Interessierte reichen ihre Projektidee einschließlich Kosten schriftlich bis 31.03.2023 bei der Stadt Schöneck unter post@stadt-schoeneck.de ein. Nach erfolgter Prüfung der Unterlagen durch die Stadtverwaltung stimmen im Anschluss die Schönecker Bürger/innen über die zugelassenen Projekte, die dann auf der städtischen Homepage veröffentlicht werden, ab.

Für Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Schöneck unter 037464/870-112 gerne zur Verfügung.

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Kontaktperson

Stadtverwaltung Schöneck

post@stadt-schoeneck.de

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