Öffentliche Bekanntmachung
Veröffentlichung des 5. Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet um den Gerichtsberg " der Stadt Schneeberg
Stand: Oktober 2023
Der Stadtrat der Stadt Schneeberg hat in seiner Sitzung am 30.11.2023 den 5. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet um den Gerichtsberg" der Stadt Schneeberg gebilligt und die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich in Form einer öffentlichen Auslegung die Beteiligung der Öffentlichkeit nur zu den geänderten und ergänzten Teilen verkürzt auf 2 Wochen nach § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die Veröffentlichung des 5. Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet um den Gerichtsberg" der Stadt Schneeberg, bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil sowie der Begründung mit Umweltbericht, werden in der Zeit
vom 07.12.2023 bis zum 22.12.2023
in Internet veröffentlicht unter:
www.bergstadt-schneeberg.de / Bergstadtinfo / Aktuelles / Bekanntmachungen sowie über das Zentrale Internetportal des Landes unter: www.buergerbeteiligung.sachsen.de
Zusätzlich wird die Möglichkeit gegeben, während der Veröffentlichungsfrist, in der Stadtverwaltung Schneeberg, Fachbereich Bauamt, Verwaltungsgebäude Schulgasse 9, 08289 Schneeberg, während der Sprechzeiten
Montag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
die oben aufgeführten Unterlagen einzusehen. Dafür bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 03772 / 356-141 oder 03772 / 356-145, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Neben dem 5.Entwurf der 1.Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet um den Gerichtsberg“ und der Begründung einschließlich Umweltbericht sind folgende bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen verfügbar, werden veröffentlicht und liegen öffentlich aus:
Schutzgut Boden / Geologie (und Fläche)
Schutzgut Mensch
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Schutzgut Klima und Luft
Schutzgut Wasser
Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild
Stellungnahme zur Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse: info@schneeberg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Schneeberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Schneeberg, 01.12.2023
Siegel
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Seifert
Bürgermeister
Stadtverwaltung Schneeberg
Stadtplanung, Frau Kandt
hochbau@schneeberg.de
Tel.: 03772 / 356-145