Bebauungsplan Bergstadt Schneeberg Erneute Beteiligung

5. Entwurf der 1. Änderung zum B-Plan "Gewerbegebiet um den Gerichtsberg" i. d. F. vom Oktober 2023 der Stadt Schneeberg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.12.2023 bis 22.12.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Veröffentlichung des 5. Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet um den Gerichtsberg " der Stadt Schneeberg

Stand: Oktober 2023

Der Stadtrat der Stadt Schneeberg hat in seiner Sitzung am 30.11.2023 den 5. Entwurf der
1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet um den Gerichtsberg" der Stadt Schneeberg gebilligt und die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich in Form einer öffentlichen Auslegung die Beteiligung der Öffentlichkeit nur zu den geänderten und ergänzten Teilen verkürzt auf 2 Wochen nach § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die Veröffentlichung des 5. Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet um den Gerichtsberg" der Stadt Schneeberg, bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil sowie der Begründung mit Umweltbericht, werden in der Zeit

vom 07.12.2023 bis zum 22.12.2023

in Internet veröffentlicht unter:

www.bergstadt-schneeberg.de / Bergstadtinfo / Aktuelles / Bekanntmachungen sowie über das Zentrale Internetportal des Landes unter: www.buergerbeteiligung.sachsen.de

Zusätzlich wird die Möglichkeit gegeben, während der Veröffentlichungsfrist, in der Stadtverwaltung Schneeberg, Fachbereich Bauamt, Verwaltungsgebäude Schulgasse 9, 08289 Schneeberg, während der Sprechzeiten

Montag                                    09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag                                  09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch                                 geschlossen

Donnerstag                              09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag                                     09:00 Uhr – 12:00 Uhr

die oben aufgeführten Unterlagen einzusehen. Dafür bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 03772 / 356-141 oder 03772 / 356-145, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Neben dem 5.Entwurf der 1.Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet um den Gerichtsberg“ und der Begründung einschließlich Umweltbericht sind folgende bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen verfügbar, werden veröffentlicht und liegen öffentlich aus:

Schutzgut Boden / Geologie (und Fläche)

  • Landratsamt Erzgebirgskreis (STN vom 25.11.2009 – Abfall / Altlasten / Bodenschutz): Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Auffälligkeiten im Boden / sparsamer Umgang mit Boden / Nachnutzung von Flächen / der Umgang mit Bodenmaterial bzw. Lagerung, Verwertung und Beseitigung; Vermeidung von Stoffeinträgen, Vermischen mit Abfällen
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (STN vom 16.11.2009): keine Bedenken
  • Sächsisches Oberbergamt (STN vom 26.11.2009): Hinweise auf des Bergwerkeigentums 3169 „Schlema/Alberoda“ - natürliche radioaktive Stoffe
  • Landesdirektion Sachsen (STN vom 23.03.2023): kein Bodenplanungsgebiet, jedoch im Bereich mit bekannt großflächigen Schadstoffbelastungen; aktualisieren von Informationen erforderlich
  • Planungsverband Region Chemnitz (STN vom 09.03.2023): Ergänzung einer Begründung zur Zulässigkeit / Ausschluss von PV-Freiflächenanlagen
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (STN vom 21.03.2023 – Abfallrecht / Altlasten / Bodenschutz): keine Altlastenverdachtsflächen Bereich 4.Entwurf; aktualisieren von Gesetzesbezügen – Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz und Mantelverordnung
  • Sächsisches Oberbergamt (STN vom 11.04.2023): Gebiet mit umfangreichen bergbaulichen Arbeiten – Hinweise zu mehreren Erzgängen im unmittelbaren Umfeld, Bergbau durch alte Fundgruben dokumentiert, kein Ausschluss von nachteiligen Einwirkungen auf die Tagesoberfläche, Empfehlung zur Einholung von objektbezogenen bergbehördlichen Mitteilungen; Vorhaben innerhalb Grenzen des Abschlussbetriebsplanes, der Bergbauberechtigung und im Einwirkungsbereich bergbaulicher Arbeiten der Wismut – Einholung von Auskünften erforderlich; Vorhaben innerhalb Erlaubnisfeld „Erzgebirge“ – Feldnr. 1680
  • Wismut (STN vom 30.03.2023): keine Einwände; Änderungsbereich 4 – tagesnaher Bergbau vorhanden – verwahrter Tagesschacht 63b zur Grube Schlema-Alberoda, Einholung einer gesonderten markscheiderisch-bergbauliche Stellungnahme erforderlich; Hinweise bei Bohrung zur Nutzung von Erdwärme; keine Einwände
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (STN vom 21.03.2023): grundsätzlich keine Bedenken; Hinweise zur radioaktiven Verdachtsfläche Nr. 15 (Schneeberg/Aue), festgelegtes Radonvorsorgegebiet; Hinweise / Empfehlungen zu Hinterlassenschaften des Alt- und Wismut-Bergbaus im Bereich 4. Entwurf; Hinweise zu Anforderungen zum Radonschutz, zur Anlagensicherheit / Störfallvorsorge und zur Geologie mit Hohlraumgebiet

Schutzgut Mensch

  • Regionaler Planungsverband Südsachsen (STN vom 25.11.2009): Hinweise zur Überprüfung der Festlegung von Gast- und Vergnügungsstätten hinlänglich ihrer Zweck- und Sinnhaftigkeit im Sondergebiet
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (STN vom 25.11.2009 – Immissionsschutz): Einhaltung von immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (STN vom 21.03.2023 – Immissionsschutz): Einhaltung von immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen; aktualisieren von Angabe Flächenschallpegel
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (STN vom 21.03.2023 – öffentlicher Gesundheitsdienst): Hinweise zu vorhandenen Altenpflegeheim / Krankenhaus im Bereich 4. Entwurf – Ausschluss von Belastungen und Radonvorsorgebiet / radonsicheres Bauen
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (STN vom 21.03.2023 – Brandschutz): Sicherstellung Löschwasser beachten
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (STN vom 21.03.2023): grundsätzlich keine Bedenken; Hinweise zu Anforderungen zum Radonschutz am Arbeitsplatz und zur Anlagensicherheit / Störfallvorsorge

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Landesdirektion Sachsen (STN vom 19.11.2009): beabsichtigte Waldumwandlung / abgeschlossenes Umwandlungsverfahren ist Voraussetzung für Inkraftsetzung der Bebauungsplanänderung; Waldumwandlung in Übereinstimmung zur Flächennutzungsplanung vornehmen
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (STN vom 25.11.2009 – Forst): Hinweis zum Antrag auf Umwandlungserklärung nach SächsWaldG

Schutzgut Klima und Luft

  • keine Stellungnahme / Hinweise diesbezüglich eingegangen (Stand 2. und 4. Entwurf)

Schutzgut Wasser

  • keine Stellungnahme / Hinweise diesbezüglich eingegangen (Stand 2. Entwurf)
  • Landesdirektion Sachsen (STN vom 23.03.2023): Hinweise zur Fachkulisse des Hochwasserentstehungsgebietes – mittelfristige Festsetzung

Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

  • Landesamt für Denkmalpflege (STN vom 06.11.2009 und 01.03.2023): keine Einwände
  • Landesamt für Archäologie (STN vom 27.10.2009 und 09.03.2023): keine Einwände; Hinweis zur Meldepflicht von Bodenfunden
  • Welterbeverein – Montanregion Erzgebirge (STN vom 30.03.2023): keine Auswirkungen Bereich
    4. Entwurf

Stellungnahme zur Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse: info@schneeberg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Schneeberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Schneeberg, 01.12.2023

                                                                           Siegel                   

………………………………….

Seifert                                                                              

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Schneeberg

Stadtplanung, Frau Kandt

hochbau@schneeberg.de

Tel.: 03772 / 356-145

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung zum 5.Entwurf
  • Begründung zum 5.Entwurf
  • Deckblatt zum 5.Entwurf
  • Bekanntmachung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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