Bebauungsplan Gemeinde Schmölln-Putzkau Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Alte Gärtnerei“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.05.2026 bis 06.05.2026
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Planzeichnung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Alte Gärtnerei“

im Ortsteil Putzkau, Gemarkung Niederputzkau

in der Fassung vom 07. April 2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.04.2026 unter Beschluss 050/2026 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Alte Gärtnerei“ im Ortsteil Putzkau, Gemarkung Niederputzkau, in der Fassung vom 07. April 2026 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen jeweils in der (Vorentwurfs-)Fassung vom 07.04.2026 verfügbar:

  • Umweltbericht
  • Textteil zur Grünordnung
  • Artenschutzfachliche Betrachtung

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Alte Gärtnerei“ im Ortsteil Putzkau, Gemarkung Niederputzkau, in der Fassung vom 07. April 2026 und die vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit vom 06.05.2026 bis zum 09.06.2026 in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau (Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau)

während der Dienstzeiten zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit ausgelegt.

Dienstzeiten sind:                   Di:   9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Do:  9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Fr:   9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung. Parallel dazu ist eine Einsichtnahme über das Beteiligungsportal Bauleitplanung des Landes Sachsen möglich:                                                             https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/startseite sowie auf der Homepage der               Gemeinde Schmölln-Putzkau: https://schmoelln-putzkau.de/oeffentliche-bekanntmachung.

Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 4a Absatz 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Schmölln-Putzkau, 30.04.2026                                            Wünsche

                                                                                             Bürgermeister

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Thomas Kühnel

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