Bebauungsplan Gemeinde Schmölln-Putzkau Beschluss

Bebauungsplan „Am Sportplatz“ im Ortsteil Schmölln -Satzungsbeschluss

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 28.10.2023 bis 27.10.2024
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Gemeinderat Schmölln-Putzkau hat mit seiner Sitzung am 23.08.2023 nachfolgenden Beschluss Nr. 220/48/2023 gefasst:

Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeinde den Bebauungsplan als Satzung.

Der Gemeinderat Schmölln-Putzkau beschließt gemäß § 10 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Satzung - „Am Sportplatz“ im Ortsteil Schmölln in der Fassung vom Juli 2023 bestehend aus:

-           Planteile A und B   - Rechtsplan

-           Planteil C               - Begründung

-           Anlage 1                - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

-           Anlage 2                - Hydrogeologisches Gutachten

-           Anlage 3                - Schallimmissionsprognose

Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Am Sportplatz“ im Ortsteil Schmölln in Kraft.

Kontaktperson

Die Öffentlichkeit hat nach § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1 in 01877 Schmölln-Putzkau während folgender Zeiten einzusehen:

Montag/Mittwoch/Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Freitag 08.00 – 12.00 Uhr

Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten können auch telefonisch in der Bauverwaltung unter (03594) 77 11 22 oder per E-Mail unter bauamt@schmoelln-putzkau.de gestellt werden. Diese werden zeitnah fernmündlich beziehungsweise per E-Mail beantwortet.

Die Unterlagen des Bebauungsplanes können außerdem im Internetportal der Gemeinde

Schmölln-Putzkau www.schmoelln-putzkau.de und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen www.bauleitplanung.sachsen.de  eingesehen werden.

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage § 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bauleitplanverfahrens“, welche   ebenfalls mit ausliegt.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden

  • Eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • Eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • Nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Geotechnisches Gutachten
  • Schalltechnisches Gutachten

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.