Bebauungsplan Gemeinde Schmölln-Putzkau Beschluss

Bebauungsplan „Am Sportplatz“ im Ortsteil Schmölln - Abwägungsbeschluss

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 02.09.2023 bis 01.09.2024
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Gemeinderat Schmölln-Putzkau hat mit seiner Sitzung am 22.08.2023 nachfolgenden Beschluss Nr. 219/48/2023 gefasst:

Der Abwägungsvorschlag zum Bebauungsplan „Am Sportplatz“ im Ortsteil Schmölln zu den eingereichten Anregungen, Bedenken sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB), in der Fassung vom 28.07.2023, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), wie in der Anlage dargestellt, wird in allen Punkten beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die o.g. Flurstücke 348/4, 349/4, 350/5, 351/10 sowie Teile der Flurstücke 345/21 (Sportplatzweg) und der Flurstücke 351/8 und 351/9 der Gemarkung Schmölln mit einer Fläche von 12.287 m².

Der private Investor plant 15 Bauparzellen für Einzelhäuser auf vier zu verschmelzenden Flurstücken. Aufgrund der zeichnerisch und textlich festgesetzten Vorgaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche wird auf die umgebende Bebauung eingegangen und das Ortsbild erhalten.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Der Abwägungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich, sowie im Beteiligungsportal Sachsen bekannt zu geben.

Kontaktperson

Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten können auch telefonisch in der Bauverwaltung unter (03594) 77 11 22 oder per E-Mail unter bauamt@schmoelln-putzkau.de gestellt werden. Diese werden zeitnah fernmündlich beziehungsweise per E-Mail beantwortet.

 

Die Unterlagen des Bebauungsplanes können außerdem im Internetportal der Gemeinde

Schmölln-Putzkau www.schmoelln-putzkau.de und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen www.bauleitplanung.sachsen.de  eingesehen werden.

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage § 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bauleitplanverfahrens“, welche   ebenfalls mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Geotechnisches Gutachten
  • Schalltechnisches Gutachten
  • Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang