Bebauungsplan Gemeinde Schmölln-Putzkau Beschluss

Bebauungsplan „An der Wesenitz“ im Ortsteil Putzkau

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 08.06.2019 bis 07.06.2020
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Schmölln-Putzkau                                                                    

Bebauungsplan „An der Wesenitz“ im Ortsteil Putzkau – Inkrafttreten

 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 mit Beschluss Nr. 173/49/2018 den Bebauungsplan „An der Wesenitz“ im Ortsteil Putzkau als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan „An der Wesenitz“ im Ortsteil Putzkau einschließlich Begründung in der Fassung vom Dezember 2018 tritt am Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.

Die Genehmigung des Bebauungsplans „An der Wesenitz“ ist am 22.04.2019 durch Fiktion eingetreten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 34/4 und 34/7 der Gemarkung Niederputzkau.

Jedermann kann den Bebauungsplan in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau, im Zimmer der Bauverwaltung während der Dienstzeiten einsehen und über den In­halt Auskunft erlangen.

Zusätzlich kann der Bebauungsplan mit den Unterlagen im Internetportal der Gemeinde Schmölln Putzkau und im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingesehen werden.

Hinweise:

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB (Baugesetzbuch) bezeichne­ten beacht­lichen Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung von § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be­bauungs­planes und des Flächennutzungsplanes, nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges sowie beachtliche Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB, sind unbe­achtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Be­kanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründen­den Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsan­sprüchen wird hingewiesen.

Wünsche

Bürgermeister

Kontakt

Ute Stiller

Leiterin Bauverwaltung

Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau

Schulweg 1

01877 Schmölln-Putzkau

Tel.: 03594 771122

e-mail:ute.stiller@schmoelln-putzkau.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Teil A-Satzungsexemplar
  • Teil B-Festsetzungen
  • Teil C-Begründung
  • Teil D-Umweltbericht
  • Teil E-Grünordnungsplan
  • Teil F-Artenschutz
  • Anlage-Umwelt-Entsiegelung

Informationen

Übersicht
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