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Öffentliche Bekanntmachung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Sayda/ Dorfchemnitz
Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Sayda/ Dorfchemnitz und der Stadtrat der Stadt Sayda haben am 26.04.2023 in ihren Sitzungen die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Sayda/ Dorfchemnitz gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung von Sondergebieten für die Nutzung von Windenergie im Gemeindegebiet Dorfchemnitz.
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst insgesamt drei Teilflächen (siehe Abbildung 1).
Die Planungsunterlagen (Stand 09/2023) zum Vorentwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus drei Planzeichnungen und Begründung mit Umweltbericht, liegen in der Zeit vom
13.11.2023 bis 15.12.2023
in der Stadtverwaltung Sayda, z. Zt. Dresdner Straße 38, 09619 Sayda, im Erdgeschoss, während der nachfolgend genannten Dienstzeiten
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und zudem in der Gemeindeverwaltung Dorfchemnitz, Kammstraße 3, 09619 Dorfchemnitz,
während der Dienstzeit
Donnerstag 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Planungsunterlagen sind während der Auslegungsfrist ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Dorfchemnitz unter www.dorfchemnitz.eu, auf der Internetseite der Stadt Sayda unter www.sayda.eu sowie über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den beiden Verfahren schriftlich oder, während der o. g. Auslegungszeiten, mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB ebenfalls frühzeitig zur Äußerung aufgefordert.
owie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB ebenfalls frühzeitig zur Äußerung aufgefordert.
INGENIEURBÜRO Bauwesen GmbH Chemnitz
Herr Drescher
Untere Aktienstraße 12
09111 Chemnitz