Öffentliche Bekanntmachung
über das Wirksamwerden der 1. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaften Sayda-Dorfchemnitz, Kurort Seiffen-Deutschneudorf-Heidersdorf, der Gemeinden Rechenberg-Bienenmühle und Neuhausen – Fassung von März 2014 für die Änderungsbereiche:
Nr. Bezeichnung
1 Photovoltaik-Freifläche
2 Seniorenwohnanlage Seiffen
3 Frauenbachtal
4 Biogasanlage Cämmerswalde
5 Am Stadion
6 Kleines Vorwerk
7 Wohnbaufläche Sayda
8 Biogasanlage Friedebach
9 Biogasanlage Ullersdorf
10 Forsthaus (entfällt)
11 Mortelgrund
12 Kreuztanne
13 Mordstein
14.1 Hochbehälter Holzhau MZ
14.2 Hochbehälter Holzhau UZ
14.3 Pumpstation Rechenberg-Bienenmühle
14.4 Hochbehälter Dorfchemnitz I
14.5 Hochbehälter Friedebach
14.6 Hochbehälter Geleitstraße
14.7 Wasseerturm Sayda
14.8 Kläranlage Dorfchemnitz
15 Aktiv-Freizeit Holzhau (entfällt)
16 Aktiv-Freizeit Reicheltberg
17 Biogasanlage Clausnitz, Dorfstraße
18 Biogasanlage Clausnitz, Geleitstraße
und die Entwicklungsflächen
E1 Entwicklungsfläche Mordstein
E2 Entwicklungsfläche Friedebach
hier: ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung der 1. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan durch die Landesdirektion Sachsen gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB)
wurde die Satzung zur 1. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes mit integrierten Landschaftsplan und Begründung nebst Umweltbericht festgestellt.
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Genehmigung zum Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB) vom 21.07.2022 Geschäftszeichen C35-2511/218/1 die 1. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaften Sayda-Dorfchemnitz, Kurort Seiffen-Deutschneudorf-Heidersdorf, der Gemeinden Rechenberg-Bienenmühle und Neuhausen – Fassung von März 2014 genehmigt.
Seit Erstellung des FNP sind verschiedene Fälle aufgetreten, in denen der vorbereitende Bauleitplan nicht mehr dem Bestand oder der zu erwartenden Entwicklung der Flächennutzung entspricht. In einzelnen Bereichen gibt es darüber hinaus Bestrebungen, geänderte Entwicklungsziele in geringem Umfang anzustreben. Dies wurde nötig, da der reale Bauflächenbedarf der Gemeinde den im Flächennutzungsplan 2008 prognostizierten Bedarf übersteigt. Die Bauflächen in den vorhandenen potenziellen Wohngebieten in den Städten, zu denen Baurecht vorliegt, sind inzwischen weitestgehend belegt beziehungsweise verkauft. Aus den genannten Gründen werden mit der ersten Änderung des Flächennutzungsplanes in geringem Umfang auch neue Bauflächen ausgewiesen. Des Weiteren ist die erhöhte Bedeutung der Erneuerbaren Energien zu beachten.
Lage der Änderungsflächen sind aus dem nachfolgenden Plan ersichtlich und können der „Anlage 1 zur 1. Änderung des FNP Verortungsplan der Änderungsflächen“ eingesehen werden.
Bekanntmachungsanordnung: Der Feststellungsbeschluss sowie die Genehmigung der Landesdirektion Sachsen zur 1. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaften Sayda-Dorfchemnitz, Kurort Seiffen-Deutschneudorf-Heidersdorf, der Gemeinden Rechenberg-Bienenmühle und Neuhausen – Fassung von März 2014 werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftsplan, die Begründung hierzu mit Umweltbericht sowie eine zusammenfassende Erklärung über Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde (§ 6 Abs. 5 BauGB) werden zu jedermanns Einsicht in den Haupt- und Bauämtern bei
während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten. Die Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung wirksam. Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB ist der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung auch auf der Internetseiten der Gemeinden unter
sowie auf dem zentralen Beteiligungsportal Sachsen unter
eingestellt.
Hinweise: Auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird wie folgt hingewiesen:
Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber
4. nach § 44 Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB zu Entschädigungsverpflichtungen bei Beseitigung oder Minderung von Auswirkungen, die von der Nutzung eines Grundstücks ausgehen, Entschädigungsansprüche erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres nach dem die bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird
unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Die Bürgermeister
Stadtverwaltung Sayda
Bauamt
Adelheid Darasz