Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Geltungsbereichs und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der B 171 Sayda“
Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wird bekannt gemacht, dass der Stadtrat der Stadt Sayda in seiner Sitzung am 21.04.2021 Folgendes beschlossen hat:
Der Vorentwurf bestehend aus Planzeichnung und Begründung sowie der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag liegen im Zeitraum
vom 10.05.2021 bis 11.06.2021
in der Stadtverwaltung Sayda, Am Markt 1 in 09619 Sayda, Zimmer 7 während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich zur Einsicht aus:
Montag 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Coronabedingt bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung für eine Einsichtnahme unter 037365/ 972 17.
Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im Zimmer 7 mündlich zur Niederschrift gegeben. Anregungen können in dieser Zeit auch schriftlich an die Stadtverwaltung eingereicht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB zusätzlich auf der Internetseite der Bergstadt Sayda unter https://www.sayda.eu/Rathaus/Bekanntmachungen sowie auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter http://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen zugänglich gemacht.
Sayda, 22.04.2021
V. Krönert
Bürgermeister
Frau Darasz
Tel.: 037365 972-17
Email: bauamt@sayda.de