Bebauungsplan Stadt Sayda Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B171 Sayda“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.05.2021 bis 11.06.2021
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Geltungsbereichs und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der B 171 Sayda“

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wird bekannt gemacht, dass der Stadtrat der Stadt Sayda in seiner Sitzung am 21.04.2021 Folgendes beschlossen hat:

  1. Die Änderung des Geltungsbereichs des sich in Aufstellung befindenden Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der B 171 Sayda“.
  • Der geänderte Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 343/20 (teilweise), 353, 356/6, 356/9, 356/10, 356/11, 356/b, 357/2, 357/4, 357/8, 359/1, 390/3, 396/2, 398, 401/f, 1057 (teilweise) und 1062/20 (teilweise) der Gemarkung Sayda.
  • Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) mit Umweltbericht (§ 2a BauGB) durchgeführt.
  • Planungsziel ist die die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebietes einschließlich der hierfür erforderlichen Erschließung.
  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet B 171 Sayda“ in der Fassung vom März 2021 wird gebilligt.
  2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll für die Dauer eines Monats erfolgen. Parallel wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden durchgeführt.

Der Vorentwurf bestehend aus Planzeichnung und Begründung sowie der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag liegen im Zeitraum

vom 10.05.2021 bis 11.06.2021

in der Stadtverwaltung Sayda, Am Markt 1 in 09619 Sayda, Zimmer 7 während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich zur Einsicht aus:

Montag               8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag             8.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch            8.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag        8.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr

Freitag                8.00 - 12.00 Uhr

Coronabedingt bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung für eine Einsichtnahme unter 037365/ 972 17.

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im Zimmer 7 mündlich zur Niederschrift gegeben. Anregungen können in dieser Zeit auch schriftlich an die Stadtverwaltung eingereicht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB zusätzlich auf der Internetseite der Bergstadt Sayda unter https://www.sayda.eu/Rathaus/Bekanntmachungen sowie auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter http://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen zugänglich gemacht.

Sayda, 22.04.2021

V. Krönert

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Darasz

Tel.: 037365 972-17

Email: bauamt@sayda.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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