Veranstaltung Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung Digitalisierung

Basisschulung für den IT-Grundschutz-Praktiker Online 04. - 06.11.2025

  • Status Aktiv
  • Termin 04.11.2025 bis 06.11.2025
  • Buchungsstatus 2 freie Plätze
Bild vergrößern
Logo SAKD / Freistaat

Die Schulung wird den sächsischen Kommunen vom Freistaat Sachsen in Kooperation mit der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung angeboten.

Eine Schulung umfasst insgesamt 24 Unterrichtseinheiten und erstreckt sich über drei Tage. Die inhaltliche Ausrichtung folgt dem Curriculum des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und versetzt die Teilnehmenden in die Lage, in ihrer Behörde ein Information-Sicherheits-Management-System (ISMS) entsprechend der IT-Grundschutz-Methodik aufzubauen. Die Schulung behandelt die Themenfelder:

  • Einführung und Grundlagen der IT-Sicherheit und rechtliche Rahmenbedingungen
  • Normen und Standards der Informationssicherheit
  • Einführung IT-Grundschutz
  • IT-Grundschutz-Vorgehensweise (Überblick)
  • Kompendium (Überblick)
  • Umsetzung der IT-Grundschutz-Vorgehensweise
  • IT-Grundschutz-Check

Detaillierte Informationen zu den Themenfeldern und Lerninhalten veröffentlicht das BSI unter:
https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/IT-GS-Berater/curriculum_1_1.pdf

Die Schulung wird vorrangig für

  • nach SächsISichG bereits gemeldete oder
  • bis 31.12.2025 verpflichtend zu meldende

Beauftragte für Informationssicherheit (BfIS) einer Gemeinde (z. B. nicht nachgelagerte Ämter / Behörden, Eigenbetriebe) angeboten, welche bisher an keiner derartigen vom Freistaat finanzierten Schulung teilgenommen haben.

Diese Voraussetzungen werden vom Veranstalter geprüft. Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, behält sich der Veranstalter vor, diese Anmeldungen auf die Warteliste zu setzen. Sie werden nachrangig nach Ablauf der Anmeldefrist in der Reihenfolge des Anmeldezeitpunkts berücksichtigt.

(Link zum Meldeformular an den Beauftragten für Informationssicherheit des Landes nach §8 SächsISichG: https://mitdenken.sachsen.de/bfis ).

Im Nachgang der Schulung kann von den Teilnehmenden eine Prüfung abgelegt werden. Bei bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat als "IT-Grundschutz-Praktiker".

Übersicht

Veranstaltungstermin
Dienstag 04.11.2025 09:00 Uhr bis Donnerstag 06.11.2025 16:00 Uhr
Termin speichern
Veranstaltungsort
Videokonferenz - Online-Schulung
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Anmeldezeitraum
01.09.2025 - 18.10.2025 00:00 Uhr

Anmeldung

Die Teilnahme an der Veranstaltung kann im Zeitraum vom 01.09.2025 bis zum 18.10.2025 online gebucht werden.

Kontakt

Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung

Herr Jürgen Kretschmer

Tel.: +49 3594 775256

Teilnahmebedingungen

Die Kosten für die Teilnahme an der Schulung sowie die Kosten für die optionale Prüfung werden zentral getragen, so dass sie für die Angestellten der sächsischen Kommunalverwaltungen kostenfrei sind. Eventuelle Anreise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind von den Teilnehmenden zu tragen.

Die Schulung wird vorrangig für

  • nach SächsISichG bereits gemeldete oder
  • bis 31.12.2025 verpflichtend zu meldende

Beauftragte für Informationssicherheit (BfIS) einer Gemeinde (z. B. nicht nachgelagerte Ämter / Behörden, Eigenbetriebe) angeboten, welche bisher an keiner derartigen vom Freistaat finanzierten Schulung teilgenommen haben.

Diese Voraussetzungen werden vom Veranstalter geprüft. Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, behält sich der Veranstalter vor, diese Anmeldungen auf die Warteliste zu setzen. Sie werden nachrangig nach Ablauf der Anmeldefrist in der Reihenfolge des Anmeldezeitpunkts berücksichtigt.

(Link zum Meldeformular an den Beauftragten für Informationssicherheit des Landes nach §8 SächsISichG: https://mitdenken.sachsen.de/bfis ).

Sollten bestätigte Teilnehmende verhindert sein, melden sie dies bitte frühestmöglich an Herrn Kretschmer (kretschmer@sakd.de), um anderen Teilnehmenden der Warteliste eine Teilnahme zu ermöglichen.

Von der Sächsischen Staatskanzlei werden Kosten in Höhe von 350,00 € pro Schulungsplatz getragen, egal ob eine Teilnahme an der Schulung erfolgt oder nicht.

Datenschutzerklärung

Ihre Angaben werden zum Zweck der Organisation der Schulung und zur Erstellung der Teilnahme- und Prüfungsbescheinigungen vom Schulungsanbieter, der Sächsischen Staatskanzlei und der SAKD verarbeitet.

Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der SAKD unter https://www.sakd.de/datenschutz.html .

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang