Veranstaltung Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung Digitalisierung

Basisschulung für den IT-Grundschutz-Praktiker Leipzig 16. - 18.12.2024

  • Status Kürzlich beendet
  • Termin 16.12.2024 bis 18.12.2024
  • Teilnehmer 15 Teilnehmer
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Die 3-tägige Schulung wird den sächsischen Kommunen vom Freistaat Sachsen in Kooperation mit der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung angeboten.

Sie richtet sich nach dem Curriculum des Bundesamtes für Informationssicherheit in der Informationstechnik (BSI) und versetzt die Teilnehmenden in die Lage, in ihrer Behörde ein Information-Sicherheits-Management-System (ISMS) entpsrechend der IT-Grundschutz-Methodik aufzubauen. Die Schulung behandelt die Themenfelder:

  • Einführung und Grundlagen der IT-Sicherheit und rechtliche Rahmenbedingungen
  • Normen und Standards der Informationssicherheit
  • Einführung IT-Grundschutz
  • IT-Grundschutz-Vorgehensweise (Überblick)
  • Kompendium (Überblick)
  • Umsetzung der IT-Grundschutz-Vorgehensweise
  • IT-Grundschutz-Check

Detaillierte Informationen zu den Themenfeldern und Lerninhalten veröffentlicht das BSI unter:
https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/IT-GS-Berater/curriculum_1_1.pdf

Mit der Anmeldung bestätigt der Anmeldende, dass seine Gemeinde einen Beauftragten für Informationssicherheit (BfIS) nach §8 SächsISichG an den Beauftragten für Informationssicherheit des Landes gemeldet hat bzw. das bis zum 29.03.2024 nachgeholt haben wird (Link zum Meldeformular: https://mitdenken.sachsen.de/bfis ).

Im Nachgang der Schulung kann von den Teilnehmenden eine Prüfung abgelegt werden. Bei bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat als "IT-Grundschutz-Praktiker".

Veranstaltungstermin
Montag 16.12.2024 10:00 Uhr bis Mittwoch 18.12.2024 17:00 Uhr
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Veranstaltungsort
Rathaus Wahren (Leipzig)
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Anmeldezeitraum
07.10.2024 - 11.12.2024

Kontaktperson

Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung

Herr Jürgen Kretschmer

Tel.: +49 3594 775256

Teilnahmebedingungen

Die Schulung und die optionale Prüfung sind für die Teilnehmenden kostenlos. Eventuelle Anreise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind von den Teilnehmenden zu tragen.

Mit der Anmeldung bestätigt der Anmeldende, dass seine Gemeinde einen Beauftragten für Informationssicherheit (BfIS) nach §8 SächsISichG an den Beauftragten für Informationssicherheit des Landes gemeldet hat bzw. das bis zum 31.12.2024 nachgeholt haben wird (Link zum Meldeformular: https://mitdenken.sachsen.de/bfis ).

Sollte die Schulung ausgebucht sein, werden weitere Anmeldungen in einer Warteliste erfasst. Diese Anmeldungen werden berücksichtigt, falls Abmeldungen erfolgen.

Darüber hinaus gehende Anmeldungen auf der Warteliste werden bei der Planung von weiteren Schulungen berücksichtigt. Deren Durchführung kann jedoch momentan nicht zugesichert und Termine können nicht genannt werden.

Sollten bestätigte Teilnehmende verhindert sein, melden sie dies bitte frühestmöglich an Herrn Kretschmer (kretschmer@sakd.de), um anderen Teilnehmenden der Warteliste eine Teilnahme zu ermöglichen.

Von der Sächsischen Staatskanzlei werden Kosten in Höhe von 350,00 € pro Schulungsplatz getragen, egal ob eine Teilnahme an der Schulung erfolgt oder nicht.

Datenschutzerklärung

Ihre Angaben werden zum Zweck der Organisation der Schulung und zur Erstellung der Teilnahme- und Prüfungsbescheinigungen verarbeitet.

Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der SAKD unter https://www.sakd.de/datenschutz.html .

Informationen

Übersicht
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