Regionalplan Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal / Osterzgebirge Öffentliche Auslegung

Sachlicher Teilregionalplan Energieversorgung/Windenergienutzung Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.11.2023 bis 13.12.2023
  • Stellungnahmen 228 Stellungnahmen
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Eckpunktepapier, © RPV OE/OE 2023

Am 5. Juli 2023 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge beschlossen, einen sachlichen Teilregionalplan Energieversorgung / Windenergienutzung aufzustellen (Beschluss VV 03/2023). Das Plangebiet umfasst die Landeshauptstadt Dresden sowie die beiden Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Das Verfahren zur Aufstellung dieses Teilregionalplans ist veranlasst durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz im Rahmen des Wind-an-Land-Gesetzes v. 20.07.2022 in Verbindung mit der am 01.03.2023 in Kraft getretenen Regelung im Landesplanungsgesetz Sachsens (§ 4a SächsLPlG), wonach die Regionalen Planungsverbände in Sachsen verpflichtet sind, 2 % der Regionsfläche in einem wirksamen Plan bis zum 31.12.2027 planerisch zu sichern.

In die Planung integriert sind neben der Windenergienutzung auch die Themen Solarenergienutzung und Trassensicherung für den Stromtransport.

Bei der Aufstellung des Teilregionalplans wird gemäß § 8 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) eine Umweltprüfung durchgeführt. Die durchzuführende Umweltprüfung umfasst gemäß § 2 Abs. 2 SächsLPIG auch die Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes.

Mit Beschluss VV 04/2023 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes außerdem beschlossen, zur Unterrichtung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten Stellen über die Aufstellung dieses sachlichen Teilregionalplans sowie zum Zwecke der Mitwirkung an der Ausarbeitung des Planentwurfs das erste frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 9 Absatz 1 ROG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 SächsLPlG noch 2023 auf der Grundlage von Eckpunkten zur Planung durchzuführen. Die Bekanntmachung zu diesem Beteiligungsverfahren wurde im Sächsischen Amtsblatt Nr. 42 /2023, Amtlicher Anzeiger v. 19.10.2023 veröffentlicht.

Gleichzeitig wird mit diesem ersten Beteiligungsverfahren der Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts gemäß § 8 ROG sowie § 2 Absatz 2 SächsLPlG ermittelt und festgelegt (Scopingverfahren zur Umweltprüfung).

Mit der Offenlegung, der öffentlichen Bekanntmachung und dem Schreiben des Verbandsvorsitzenden werden die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind. Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Planes berührt werden kann, werden darüber hinaus aufgefordert, sich auf der Grundlage der Scopingunterlagen zur Umweltprüfung an der Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts zu beteiligen.

Zugleich wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung gegeben.

Die Onlineversion der zur Beteiligung bereitgestellten Dokumente (Eckpunktepapier zur Beteiligung und Scopingunterlagen zur Umweltprüfung) kann in einigen Formatierungen von der gedruckten Fassung abweichen.

Stellungnahmen können bis zum 13. Dezember 2023 abgegeben werden. Für die Nutzung des Beteiligungsportals finden sich hier entsprechende Hinweise. Online eingegangene Stellungnahmen besitzen die gleiche Rechtssicherheit und Rechtsverbindlichkeit wie herkömmlich verfasste Stellungnahmen.

Fragen zum Verfahren oder zur Nutzung des Portals richten Sie bitte an die Verbandsgeschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge (Telefon 0351-40404 701 bzw. Mail beteiligung@rpv-oeoe.de).

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Fragen zum Verfahren oder zur Nutzung des Portals richten Sie bitte an die

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