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Regionalplan Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal / Osterzgebirge Öffentliche Auslegung

Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Beteiligung zum Planentwurf

Inhaltsverzeichnis

  • Regionalplan Text
    • Inhaltsverzeichnis
      • Abkürzungsverzeichnis
    • Einleitung
    • I. LEITBILD
    • II. ZIELE UND GRUNDSÄTZE DER RAUMORDNUNG
    • 1 Raumstrukturelle Entwicklung
      • 1.1 Zentrale Orte und Verbünde
      • 1.2 Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion
      • 1.3 Regional bedeutsame Verbindungs- und Entwicklungsachsen
    • 2 Regional-, Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung
      • 2.1 Regionalentwicklung
        • 2.1.1 Regionale Kooperation
        • 2.1.2 Räume mit besonderem Handlungsbedarf
      • 2.2 Siedlungsentwicklung
        • 2.2.1 Regionale Grünzüge und Grünzäsuren
        • 2.2.2 Fluglärm
      • 2.3 Wirtschaftsentwicklung
        • 2.3.1 Gewerbliche Wirtschaft
        • 2.3.2 Tourismus und Erholung
    • 3 Verkehrsentwicklung
    • 4 Freiraumentwicklung
      • 4.1 Freiraumschutz
        • 4.1.1 Ökologisches Verbundsystem/Arten- und Biotopschutz
        • 4.1.2 Kulturlandschaft
        • 4.1.3 Boden und Grundwasser
        • 4.1.4 Hochwasservorsorge
        • 4.1.5 Siedlungsklima
      • 4.2 Freiraumnutzung
        • 4.2.1 Landwirtschaft
        • 4.2.2 Wald und Forstwirtschaft
        • 4.2.3 Bergbau und Rohstoffsicherung
    • 5 Technische Infrastruktur
      • 5.1 Energieversorgung
        • 5.1.1 Windenergienutzung
          • Z 5.1.1
          • Begründung
          • Methodik
          • Harte Tabuzonen (TH)
          • -
          • Weiche Tabuzonen (TW)
          • -
          • Begründung zu Z 5.1.1
          • zu den einzelnen VREG Windenergienutzung
        • 5.1.2 Netzausbau
      • 5.2 Wasserversorgung
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2.2.2 Fluglärm

Z 2.2.1.11 LEP   In den Regionalplänen ist für die Verkehrsflughäfen der Siedlungsbeschränkungsbereich festzulegen. Dem Siedlungsbeschränkungsbereich ist mindestens die Umhüllende der Fluglärmkonturen mit einem äquivalenten Dauerschallpegel von 55 dB(A) für den Tag und 50 dB(A) für die Nacht zu Grunde zu legen.

Z 2.2.1.12 LEP   Innerhalb des Siedlungsbeschränkungsbereiches sind neu für Bebauung vorgesehene Flächen im Rahmen der Bauleitplanung

- in den Flächennutzungsplänen nur als gewerbliche Bauflächen und

- in den Bebauungsplänen nur als Industrie- und Gewerbegebiete

gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulässig.

In den Regionalplänen können Gebiete innerhalb des Siedlungsbeschränkungsbereiches festgelegt werden, innerhalb derer Bauleitplanungen zulässig sind, die der Erhaltung, der Erneuerung, der Anpassung oder dem Umbau von vorhandenen Ortsteilen mit Wohnbebauung dienen.

Kartenhinweis:

Der Siedlungsbeschränkungsbereich für den Flughafen Dresden sowie die Ausnahmen von der Siedlungsbeschränkung sind in Karte 2 „Raumnutzung" festgelegt.

Z 2.2.2.1

Die Baubeschränkungen nach Z 2.2.1.12 LEP gelten nicht in den Gebieten:

  • Dresden-Rähnitz, Am Ilschengraben
  • Dresden-Rähnitz, An den Ellerwiesen
  • Dresden-Klotzsche, Travemünder Straße
  • Dresden-Hellerau, Finkensteig
  • Dresden-Trachenberge, Weinbergstraße
  • Dresden-Trachau, Am Trachauer Bahnhof
  • Dresden-Mickten, Lommatzscher Straße

Begründung zum Siedlungsbeschränkungsbereich

Der Freistaat Sachsen erteilt mit Ziel 2.2.1.11 des LEP den Auftrag, in den Regionalplänen Siedlungsbeschränkungsbereiche in der Umgebung von Verkehrsflughäfen festzulegen. Begründet wird dieser Eingriff in die kommunale Planungshoheit mit dem Schutz der Allgemeinheit vor Lärm (LEP S. 64). In der Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge ist der Verkehrsflughafen Dresden betroffen.

In Ziel 2.2.1.11 des LEP sind Mindestkriterien für die Ausdehnung des Siedlungsbeschränkungsbereiches vorgegeben. Der im Regionalplan festgelegte Siedlungsbeschränkungsbereich entspricht diesen Mindestkriterien. Von der Möglichkeit, nach eigenem Ermessen einen größeren Siedlungsbeschränkungsbereich festzulegen, z. B. um Nachtflugverkehr stärker zu berücksichtigen, macht der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge keinen Gebrauch, da am Flughafen Dresden kein uneingeschränkter Nachtflugverkehr zugelassen ist.

Die dem Siedlungsbeschränkungsbereich zugrunde liegende Fluglärmkontur wurde im Auftrag des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie im April 2012 berechnet und stellt die Umhüllende der Bereiche dar, in denen bei Zugrundelegung der prognostizierten Flugbewegungen tagsüber von 6 bis 22 Uhr äquivalente Dauerschallpegel von mehr als 55 dB(A) und nachts von 22 bis 6 Uhr von mehr als 50 dB(A) auftreten können.

Begründung zu Z 2.2.2.1

Gegenüber dem Regionalplan von 2009 hat sich der Siedlungsbeschränkungsbereich um den Flughafen Dresden, in dem neu für Bebauung vorgesehene Flächen nur als gewerbliche Bauflächen zulässig sind, erheblich vergrößert. Vorhaben im Siedlungsbeschränkungsbereich, die der Erhaltung, Erneuerung, Anpassung oder dem Umbau vorhandener Ortsteile mit Wohnbebauung dienen, sollen deshalb insbesondere bei Vorliegen einer fortgeschrittenen Planung oder einer Fördermittelzusage im Sinne des Vertrauensschutzes zu Ende geführt werden dürfen. Rechtsgrundlage dafür ist Satz 2 in Ziel 2.2.1.12 LEP.

Im Rahmen der Erarbeitung des Regionalplan-Vorentwurfs hat die Stadt Dresden dem Regionalen Planungsverband den Bedarf übermittelt, sieben solcher Ausnahmen festzulegen. Sie wurden im Oktober 2014 bereits durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft als oberste Immissionsschutzbehörde des Freistaates Sachsen und die Flughafen Dresden GmbH als Betreiber des Flughafens akzeptiert. Die Ausnahmen begründen sich wie folgt:

Ortsbezeichnung

Fläche

in ha

Begründung

Dresden-Rähnitz,
Am Ilschengraben

1,3

Der 1997 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 1 Dresden-Hellerau, Rähnitz soll geändert werden, um ihn an den inzwischen veränderten Bedarf anzupassen. Die Möglichkeit, bei dieser Umplanung auf zwei Teilflächen weiterhin gemischte Bauflächen planen zu dürfen, soll dabei erhalten bleiben.

Dresden-Rähnitz,
An den Ellerwiesen

14,9

Dresden-Klotzsche,
Travemünder Straße

9,5

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 200, Dresden-Klotzsche, Travemünder Straße lag bisher fast vollständig außerhalb des Siedlungsbeschränkungsbereiches und würde künftig etwa zur Hälfte in den neuen Siedlungsbeschränkungsbereich hineinfallen. Der Vorentwurf des Bebauungsplans hat 2007 das Anhörungsverfahren durchlaufen. Der Entwurf wurde 2014 gebilligt und zur Anhörung freigegeben. Damit liegt sowohl eine Betroffenheit durch die Veränderung der Fluglärmkontur als auch eine fortgeschrittene Planung vor.

Dresden-Hellerau,
Finkensteig

0,9

Im Jahr 2005 hat die Stadt Dresden den Bebauungsplan Nr. 317 Dresden-Hellerau Nr. 11, Boltenhagener Straße/Finkensteig aufgestellt, der u. a. die Schaffung von 2,2 ha Wohnbaufläche vorsah. Eine Baulandentwicklung in dieser Größenordnung wird an diesem Standort inzwischen nicht mehr verfolgt. Es besteht jedoch weiterhin die Absicht, die an der Ostseite der Straße Finkensteig bereits vorhandene Bebauung durch eine Neubebauung der Straßenwestseite mit maximal 10 Wohneinheiten zu ergänzen.

Dresden-Trachenberge,
Weinbergstraße

0,9

Um der städtebaulich ungeordneten Entwicklung in der Umgebung der Weinbergstraße künftig einen Rahmen zu geben, hat die Stadt Dresden im Jahr 2010 den Bebauungsplan Nr. 359 Dresden-Trachenberge Nr. 2, Döbelner Straße/Weinbergstraße, aufgestellt. Nach In-Kraft-Treten dieser 2. Gesamtfortschreibung des Regionalplans wird dieser bis auf eine Teilfläche von 0,9 ha außerhalb des Siedlungsbeschränkungsbereiches liegen. Da es planerisch nicht sinnvoll ist, die wenigen in den Siedlungsbeschränkungsbereich hineinragenden Grundstücke aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herauszunehmen, wird eine Ausnahme benötigt. Zwei der Grundstücke innerhalb des Siedlungsbeschränkungsbereiches sind auch über § 34 BauGB bebaubar. Es soll kein Baurecht über die ohnehin schon nach § 34 BauGB bestehenden Möglichkeiten hinaus geschaffen werden, sondern mit dem Instrument Bebauungsplan eine gezieltere städtebauliche Einflussnahme ermöglicht werden.

Dresden-Trachau,
Am Trachauer Bahnhof

1,6

Der in den 1990er Jahren aufgestellte B-Plan Nr. 10 DD-Trachau Nr. 1, Alttrachau lag bisher innerhalb des Bereiches erhöhter Fluglärmbelastung (Fluglärmkontur B), in dem eine Mischbebauung zulässig war. Durch die Änderung des Siedlungsbeschränkungsbereiches sind in diesem Bereich künftig keine Mischbauflächen mehr zulässig. Damit liegt eine Betroffenheit durch die Veränderung des Siedlungsbeschränkungsbereiches vor.

Aufgrund der Hochwassergefährdung des Geländes will die Stadt Dresden den Bebauungsplan nicht mehr für den gesamten bisherigen Geltungsbereich weiterverfolgen. Aus städtebaulichen Gründen soll aber die vorhandene Randbebauung abgerundet werden. Dazu ist eine neue Planung erforderlich.

Dresden-Mickten,
Lommatzscher
Straße

4,6

Der 2001 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 110 Dresden-Kaditz/ Mickten, Kötzschenbrodaer Straße/Lommatzscher Straße soll an den inzwischen veränderten Bedarf angepasst werden. Der Bereich der Ausnahmefläche lag bisher außerhalb des Siedlungsbeschränkungsbereiches und war teilweise als gemischte Baufläche festgelegt. Durch die neue Abgrenzung des Siedlungsbeschränkungsbereiches würde er künftig unter das Verbot von gemischten und Wohnbauflächen fallen. Mit der Festlegung einer Ausnahme sollen die bisherigen Rechte für die Bebauung gewahrt werden.

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Kontaktperson

bei Fragen zum Verfahren:

Ines Altmann
Tel. 0351/40404-701
post@rpv-oeoe.de

bei Fragen zur Nutzung des Portals:

Manuel Burckhardt
Tel. 0351/40404-721
beteiligung@rpv-oeoe.de

Gegenstände

Übersicht
  • Regionalplan Text
  • Anlage 1: Betroffenheit vom demografischen Wandel
  • Anlage 2: Abwägungsmatrix
  • Anlage 3: Bergbau- und Rohstoffgebiete
  • Anlage 4: Bewertung Windpotentialflächen
  • Anlage 5: Steckbriefe VREG Wind
  • Karte 1 Raumstruktur
  • Karte 2 Raumnutzung
  • Karte 3 Kulturlandschaft
  • Karte 4 Hochwasservorsorge
  • Karte 5 Sanierung/bes. Nutzung
  • Karte 6 Boden- und Grundwassergefährdung
  • Karte 7 Nahbereiche der Zentralen Orte
  • Karte 8 Regionale Kooperation
  • Karte 9 Altbergbau
  • Karte 10 Regionale Grünzüge (mit Beiblatt)
  • Karte 11 Tourismus und Erholung
  • Karte 12 Radverkehr
  • Karte 13 Ökologisches Verbundsystem
  • Karte 14 Sichtexponierter Elbtalbereich
  • Karte 15 Windenergienutzung – harte und weiche Tabuzonen
  • Karten 16-22 Windenergienutzung - Tabuzonen einzeln
  • Anhang Fachplanerische Inhalte der Landschaftsrahmenplanung
  • Umweltbericht

Informationen

Übersicht
  • Kontaktperson
  • Hinweise zur Online-Beteiligung
  • Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan
  • Regionalplan Text
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