Regionalplan Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien Frühzeitige Beteiligung

Sachliche Teilfortschreibung der Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Oberlausitz-Niederschlesien

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.05.2024 bis 05.07.2024
  • Stellungnahmen 60 Stellungnahmen
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Der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien ist nach § 4a SächsLPlG verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 auf zwei Prozent seiner Fläche Windenergiegebiete in Form von Vorranggebieten auszuweisen. Die am 26. Oktober 2023 in Kraft getretene Zweite Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien wird daher in Form eines sachlichen Teilregionalplanes fortgeschrieben. Sachlich ist die Fortschreibung auf die im Kapitel 6.4 der Zweiten Gesamtfortschreibung enthaltenen Festlegungen für die Windenergienutzung beschränkt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Planungsregion mit den Landkreisen Bautzen und Görlitz.

Kontaktperson

Herr Weichler

Telefon: 03591 /67966-120

Frau Heynen

Telefon: 03591/67966-140

für die Scoping-Unterlagen

Frau Semialjac

Telefon: 03591/67966-151

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