Vorhaben- und Erschließungsplan Gemeinde Rosenbach/Vogtland Frühzeitige Beteiligung

VBP "Erschließung eines landwirtschaftlichen genutzten Stallgebäudes, OT Leubnitz für Tierhaltung"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.11.2025 bis 05.12.2025
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenbach/Vogtl. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.09.2025 den Beschluss (Nr. 60/2025) über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan "Erschließung eines landwirtschaftlich genutzten Stallgebäudes in der Gemeinde Rosenbach/Vogtl., OT Leubnitz, für Tierhaltung" gefasst. Nachdem der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am 10.09.2025 ortsüblich bekannt gemacht wurde, erfolgt hiermit die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB.

Ziel der Planung

Ziel der Planung ist die städtebauliche Steuerung und planungsrechtliche Sicherung der vorgesehenen Nutzung durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB.

Die Ausweisung eines Sondergebiets „Sport und Freizeit – Tierhaltung“ dient dabei der Schaffung einer rechtssicheren Grundlage für die vorgesehene Nutzung unter Erhalt der vorhandenen Bausubstanz.

Im Vordergrund stehen:

  • Die Reaktivierung eines Bestandsgebäudes,
  • die Vermeidung zusätzlicher Flächenversiegelung,
  • die Begrenzung baulicher Eingriffe auf das notwendige Maß sowie
  • die Integration des Vorhabens in die bestehende städtebauliche und landschaftliche Struktur.

Städtebauliches Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es, die Entwicklung eines attraktiven und funktionalen Freizeitangebots mit Tierhaltung zu ermöglichen, das ökologische, landschaftsbildprägende und soziale Aspekte angemessen berücksichtigt.

Der Bebauungsplan dient als vorrangiges Instrument zur klaren und rechtssicheren Steuerung der Nutzung in einem Gebiet ohne Flächennutzungsplan. Dabei soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Nutzung, Erholung und Umweltschutz geschaffen werden, um die regionale Landschaftsstruktur zu erhalten und negative Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu minimieren.

Die verbindliche Festlegung der Nutzungsart sowie vertragliche Regelungen und spezifische Anforderungen an die Tierhaltung sichern eine nachhaltige und verträgliche Entwicklung.

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Information der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden erfolgt parallel.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Vorentwurf der Planung mit Stand 21.10.2025 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Teil (Teil B) und der Begründung in der Zeit

vom 03. November 2025 bis einschließlich 05. Dezember 2025

auf der Internetseite der Gemeinde Rosenbach/Vogtl.  unter

https://www.rosenbach.de/inhalte/rosenbach/_inhalt/wirtschaft/bauleitplanung

sowie über das Zentrale Landesportal für Raumordnungs- und Bauleitplanung des Freistaates Sachsen

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

einsehbar.

Zusätzlich liegen die Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung Rosenbach/Vogtl., Bernsgrüner Str. 18, in 08539 Rosenbach/Vogtl. OT Mehlteuer während der allgemeinen Dienstzeiten

Montag               09:00 – 12:00 Uhr    und    13:00 – 16:00 Uhr        

Dienstag              09:00 – 12:00 Uhr    und    13:00 – 18:00 Uhr        

Donnerstag        09:00 – 12:00 Uhr    und    13:00 – 16:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Zeit wird der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist von jedermann

  • schriftlich an die Gemeinde Rosenbach/Vogtl., Bernsgrüner Str. 18, 08539 Rosenbach/Vogtl., oder
  • per E-Mail an bauamt@rosenbach.de

übermittelt werden.

Außerdem können Anregungen während der Dienststunden zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle abgegeben werden.

Datenschutzinformation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der ordnungsgemäßen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe E und Artikel 13 der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016 – Datenschutzgrundverordnung – (DSGVO) finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Rosenbach/Vogtl. unter https://www.rosenbach.de/inhalte/rosenbach/_inhalt/datenschutz/datenschutz

Rosenbach/Vogtl., 27.10.2025                                                                                                                              

M. Frisch
Bürgermeister

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Frau Claudia Heymann
Telefon: 037431 869-11
E-Mail: heymann@rosenbach.de

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