Vorhaben- und Erschließungsplan Gemeinde Rosenbach/Vogtland Aufstellungsbeschluss

VBP "Erschließung eines landwirtschaftlichen genutzten Stallgebäudes, OT Leubnitz für Tierhaltung"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.09.2025 bis 10.11.2025
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenbach/Vogtl. hat in der öffentlichen Sitzung am 04.09.2025 den Beschluss (Beschluss Nr. 60/2025) über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan "Erschließung eines landwirtschaftlich genutzten Stallgebäudes in der Gemeinde Rosenbach/Vogtl., OT Leubnitz, für Tierhaltung" gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan "Erschließung eines landwirtschaftlich genutzten Stallgebäudes in der Gemeinde Rosenbach/Vogtl., OT Leubnitz, für Tierhaltung" gemäß Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates, umfasst ca. 0,35 ha am nordöstlichen Rand der Ortslage Leubnitz und beinhaltet Teile der Flurstücke 694/5 und 694/7 der Gemarkung Leubnitz.

Ziel der Planung ist die städtebauliche Steuerung und planungsrechtliche Sicherung der vorgesehenen Nutzung durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB). Die Ausweisung eines Sondergebiets „Sport und Freizeit – private Tierhaltung“ dient dabei der Schaffung einer rechtssicheren Grundlage für die vorgesehene Nutzung unter Erhalt der vorhandenen Bausubstanz.

Im Vordergrund stehen:

  • Die Reaktivierung eines Bestandsgebäudes,
  • die Vermeidung zusätzlicher Flächenversiegelung,
  • die Begrenzung baulicher Eingriffe auf das notwendige Maß sowie
  • die Integration des Vorhabens in die bestehende städtebauliche und landschaftliche Struktur.

Städtebauliches Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es, die Entwicklung eines attraktiven und funktionalen Freizeitangebots mit Tierhaltung zu ermöglichen, das ökologische, landschaftsbildprägende und soziale Aspekte angemessen berücksichtigt. Der Bebauungsplan dient als vorrangiges Instrument zur klaren und rechtssicheren Steuerung der Nutzung in einem Gebiet ohne Flächennutzungsplan. Dabei soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Nutzung, Erholung und Umweltschutz geschaffen werden, um die regionale Landschaftsstruktur zu erhalten und negative Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu minimieren.

Die verbindliche Festlegung der Nutzungsart sowie vertragliche Regelungen und spezifische Anforderungen an die Tierhaltung sichern eine nachhaltige und verträgliche Entwicklung.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit in der Gemeindeverwaltung Rosenbach/Vogtl., Bernsgrüner Str. 18, in 08539 Rosenbach/Vogtl. OT Mehlteuer während der allgemeinen Dienstzeiten

Montag        09:00 – 12:00 Uhr    und    13:00 – 16:00 Uhr

Dienstag       09.00 – 12.00 Uhr    und    13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr    und    13:00 – 16:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren kann.

Rosenbach/Vogtl., 10.09.2025                                              

M.Frisch
Bürgermeister

Kontakt

Frau Claudia Heymann
Telefon: 037431 869-11
E-Mail: heymann@rosenbach.de

Informationen

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