Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenbach/Vogtl. hat in der öffentlichen Sitzung am 04.09.2025 den Beschluss (Beschluss Nr. 61/2025) über die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Mehltheuer - Schleizer Str." gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von insgesamt
ca. 15,13 Hektar und erstreckt sich:
Südlich der B 282 über die Flurstücke 288/10, 288b, 303/10, 303/12, 303/13 und 312/14 der Gemarkung Oberpirk.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für zukünftige gewerbliche Entwicklungen gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB). Insbesondere soll durch den Bebauungsplan
Darüber hinaus dient der Bebauungsplan dazu, mögliche Nutzungskonflikte frühzeitig zu erkennen und im Rahmen der Planung auszugleichen sowie die Ansiedlung von Gewerbenutzern planungsrechtlich zu sichern und zu ordnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit während der allgemeinen Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Rosenbach/Vogtl., Bernsgrüner Straße 18, 08539 Rosenbach/Vogtl., Ortsteil Mehlteuer, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren kann.
Die allgemeinen Dienstzeiten sind wie folgt:
Montag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Darüber hinaus ist eine Information auch nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Rosenbach/Vogtl., 10.09.2025
M. Frisch
Frau Claudia Heymann Telefon: 037431 869-11 E-Mail: heymann@rosenbach.de