Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenbach/Vogtl. hat in der öffentlichen Sitzung am 04.04.2024 den Beschluss (Beschluss Nr. 28/2024) über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Fröbersgrün – Teilgebiet 2“ im OT Fröbersgrün gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Fröbersgrün – Teilgebiet 2“ gemäß Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates, umfasst die Flurstücke 106, 109 (tlw.), 113 (tlw.) und 114/1 der Gemarkung Fröbersgrün.
Für den in der Plandarstellung ersichtlichen Geltungsbereich sollen durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Solarparks mit einer Betriebsfläche von ca. 16,1 ha geschaffen werden.
Planungsziel ist die Zulässigkeit der Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen einschließlich der bauplanungsrechtlichen Sicherung der notwendigen Zuwegung, der Errichtung einer Netzanschlussinfrastruktur, der Nebenanlagen sowie für die Sicherung von Flächen zur Umsetzung erforderlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit in der Gemeindeverwaltung Rosenbach/Vogtl., Bernsgrüner Str. 18, in 08539 Rosenbach/Vogtl. OT Mehlteuer während der allgemeinen Dienstzeiten
Montag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren kann.
Rosenbach/Vogtl., 18.04.2024
gez. M. Frisch
Bürgermeister
Frau Claudia Heymann
Telefon: 037431 869-11
E-Mail: heymann@rosenbach.de