Flächennutzungsplan Stadt Rötha Öffentliche Auslegung

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rötha

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.11.2023 bis 13.12.2023
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Planzeichnung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rötha
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 28.09.2023 mit Beschlussnr. 157/57/23 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt. Die Änderung umfasst ein Gebiet im Süden des Stadtgebietes von Rötha, an der Grenze zu Neukieritzsch, westlich der Kreisstraße 7930 bzw. des Hainer Sees. Die Lage der Planänderung wird auch aus beistehender Abbildung ersichtlich.
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zum zwischenzeitlich abgeschlossenen Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans „Energiepark Witznitz". Planziel ist die Anpassung der gemeindlichen Planung an die Errichtung des Energieparks Witznitz. Es sei darauf hingewiesen, dass eine Unterrichtung und Erörterung zu den wesentlichen Planinhalten bereits im Rahmen der parallelen Bebauungsplanverfahren stattgefunden haben.
Der Entwurf der Planung und die zugehörige Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit vom 13.11.2023 bis einschließlich 13.12.2023 im Rathaus (Rathausstraße 4, 04571 Rötha, Bauamt 2. OG, Zimmer 15) während folgender Zeiten aus:
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Darüber hinaus können sie per E-Mail an bauamt.scholz@stadt-roetha.de eingereicht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Planänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Rötha den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz l BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter folgenden URLs veröffentlicht: www.roetha.de und buergerbeteiligung.sachsen.de. Folgende, nach Einschätzung der Stadt wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen liegen bereits vor. Sie liegen ebenfalls aus und werden in das Internet eingestellt. Kerninhalte sind unten (umweltrelevante Informationen) dargestellt.

[l] Landesdirektion Sachsen vom 12.07.2023
[2] Landratsamt Landkreis Leipzig vom 20.07.2023
[3] Landesamtfür Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 12.07.2023
[4] Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau Verwaltungsgesellschaft mbH vom 21.07.2023

Auf Grundlage der vorgenannten Unterlagen und der Umweltprüfung liegen umweltrelevante Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor. Insofern die Themen in den umweltrelevanten Stellungnahmen behandelt wurden, wird dies durch Nummerierung (entsprechend oben) gekennzeichnet. Tiere, Pflanzen, Natura 2000 und biologische Vielfalt: Inanspruchnahme von Offenland, Begrünung der Fläche, Randeingrünung, Waldmehrung [1]; Fläche und Boden: großflächige Inanspruchnahme, Bodenversiegelung, Geologie und Baugrund [3; 4]; Wasser: Grundwasser [4], ortsnahe Versickerung, Vegetationsstrukturen; Klima und Luft: treibhausgasarme Energiegewinnung [2]; Landschaft und Landschaftsbild: Tourismus [2], Rad- und Reitwege [2], Monotonisierung der Landschaft [2]; Mensch, Bevölkerung und Gesundheit: Immissionen, Erholung; Kultur- und sonstige Sachgüter: Verlust von Ackerfläche.

Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz l Nr. 2 UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz l UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werde, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Rötha, den 17.10.2023 - der Bürgermeister

Kontaktperson

Rico Bergmann (ibb Chemnitz GmbH - Planungsbüro): 0371/4598-0

bergmann@ibb-chemnitz.com

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO  für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Bürgermeister Herr Pascal Németh

Stadtverwaltung Rötha

Rathausstraße 4

04571 Rötha

2. Datenschutzbeauftragter

Herr Jürgen Hähnel

extern über die DEKRA Automobil GmbH

Torgauer Str. 235

04347 Leipzig.

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der

Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan

am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von

Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13

BauGB, 13a BauGB und 13b BauGB, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung

verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune  analog eine

Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Rötha  können andere

Sachgebiete, wie z. B. Ordnungsamt (verkehrsrechtliche Prüfung), notwendige  personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die in die Bauleitplanung involvierten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten.

Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die

personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer

gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt

werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung findet nicht statt.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den

Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt.

Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks

Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

 a. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

b. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

c. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

 d. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der

Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die

Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden

können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.

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  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

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