B E KA N N T M A C H U N G
der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rochlitz mit den Gemeinden Königsfeld, Seelitz und Zettlitz
Entwurf der kommunalen Wärmeplanung der Verwaltungsgemeinschaft Rochlitz
Beteiligung der Öffentlichkeit und die in ihren Aufgabenbereich berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Nach fortlaufender Information und Veröffentlichung des Inhaltes und Ablaufs der Kommunalen Wärmeplanung, der Auftakt- und Bürgerinformationsveranstaltung, der Eignungsprüfung, der Ergebnisse der Bestands- und Potentialanalyse sowie der Zielszenarienentwicklung auf der Homepage der Stadt Rochlitz unter https://www.rochlitz.de/bauen-und-wohnen/stadtplanung/kommunale-waermeplanung liegt als Ergebnis des Planungsprozesses der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung vor.
Der Entwurf zur kommunalen Wärmeplanung ist Gegenstand der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 07.08. bis 11.09.2025. Die Offenlage findet statt im Rathaus Rochlitz, Markt 1, 09306 Rochlitz, Zimmer 205 zu den Sprechzeiten,
Montag und Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Darüber hinaus ist der Entwurf in den Gemeindeämtern Königsfeld, Seelitz und Zettlitz zu den Öffnungszeiten einsehbar.
Die Veröffentlichung im Internet findet statt auf dem Beteiligungsportal der Stadt Rochlitz unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/rochlitz/beteiligung/themen/1055822
Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit und den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Stellungnahmen können schriftlich, elektronisch oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Rathaus Rochlitz schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Rochlitz, 31.07.2025
Frank Dehne
Oberbürgermeister und
Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses
Alexander Schramm E-Mail: a.schramm@rochlitz.de