Flächennutzungsplan Gemeinde Rietschen Öffentliche Auslegung

Entwurf Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rietschen / Kreba-Neudorf in der Fassung vom 10.02.2026

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 06.05.2026 bis 26.06.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung

über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Flächennutzungsplan

der Verwaltungsgemeinschaft Rietschen / Kreba-Neudorf in der Fassung vom 10.02.2026

Der Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss wurde im Gemeinderat der Gemeinde Rietschen am 23.02.2026 und im Gemeinderat der Gemeinde Kreba-Neudorf am 16.03.2026 gefasst.

Ebenso hat der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinde Rietschen und der Gemeinde Kreba-Neudorf am 25.03.2026 den Entwurf des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 10.02.2026 mit Planzeichnung, der Begründung einschließlich Umweltbericht und Beiplänen unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt und die Veröffentlichung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Daher werden der Entwurf des Flächennutzungsplanes der VG Rietschen / Kreba-Neudorf (in der Fassung vom 10.02.2026), bestehend aus:

  • Planzeichnung zum Entwurf des FNPs im Planstand 10.02.2026 als Gesamtübersichtsplan (Plan 1/3), als Teilplan Gemeinde Rietschen (Plan 2/3) und als Teilplan Gemeinde Kreba-Neudorf (Plan 3/3)
  • Begründung zum Entwurf des FNPs mit Anhängen:
    Anhang 1: Umweltbericht zur Flächennutzungsplanung
    Anhang 2: Anlagen zur Begründung
  • Beipläne zum Flächennutzungsplan:
    Beiplan 1: Bergbau + Altlasten (Maßstab 1:15.000)
    Beiplan 2: Umwelt (Maßstab 1:15.000)
    Beiplan 3: Denkmale + Landschaftserleben (Maßstab 1:15.000

in der Zeit vom

vom 06. Mai 2026 bis einschließlich 26. Juni 2026

gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB förmlich veröffentlicht und sind auf

der Internetseite der Gemeinde Rietschen www.rietschen.de

unter der Rubrik „Verwaltung / Flächennutzungsplan“

sowie gleichzeitig in dem Zentralen Landesportal Sachsen

unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt.

Ergänzend zur förmlichen Veröffentlichung liegen die genannten Entwurfsunterlagen als andere leicht zugängliche Möglichkeit zur Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 2, Satz 2 BauGB im Rahmen der Öffentlichen Auslegung in der Gemeindeverwaltung Rietschen, Forsthausweg 2, 02956 Rietschen im o.g. Auslegungszeitraumes während der Dienstzeiten:

Montag bis Mittwoch    9:00 bis 11:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag                        9:00 bis 11:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

Freitag                                 9:00 bis 11:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Des Weiteren werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die folgenden wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (SN) aus der Beteiligung zum Vorentwurf des Plans ausgelegt:

  • SN Landesdirektion Sachsen, Raumordnungsbehörde vom 14.03.2025 (Schutzgut: Fläche)
  • SN Landesdirektion Sachsen, Abteilung 4, Umweltschutz, 03.08.2021 (Schutzgut Wasser)
  • SN Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien, 13.03.2025
  • SN Landkreis Görlitz, Amt für Infrastruktur und Mobilität, SG Planung & Projekte, 28.03.2025
  • SN Landkreis Görlitz, Umweltamt, 17.03.2025
  • SN Landkreis Görlitz, Kreisforstamt, 18.03.2025
  • SN Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, SG GS Gutachterausschuss/Agrarstruktur, 28.03.2025
  • SN Staatsbetrieb Sachsenforst, Biosphärenreservatsverwaltung OHT, 25.02.2025
  • SN Sächsisches Oberbergamt, 13.02.2025
  • SN DB AG – DB Immobilien, 19.02.2025
  • SN Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 20.03.2025
  • SN LMBV, 07.03.2025
  • SN LEAG, 07.04.2025
  • SN BUND LV Sachsen e. V., 24.03.2025
  • SN Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V., 22.04.2025
  • SN Naturforschende Gesellschaft der Oberlausitz, 05.03.2025
  • SN NABU LV Sachsen e.V., 19.03.2025
  • SN Bürger 1 (anonymisiert), 21.04.2025

Weitere umweltrelevante Informationen wurden bei den Fachämtern und Behörden bereits im Rahmen der Planbeginnanzeige (Anschreiben im November 2023) vor Aufnahme der Planarbeiten abgefragt und in den Unterlagen verarbeitet. Die oben genannten Stellungnahmen ergänzen bzw. korrigieren den Informationsstand des Vorentwurfes. Als wesentliche Internetquellen für digital verfügbare Umweltinformationen sind folgende Portale zu benennen:

Alle weiteren verwendeten Quellen für umweltrelevante Informationen sind den Quellenverzeichnissen der Begründung und des Umweltberichtes zu entnehmen.

Während der Dauer dieser Veröffentlichungs- und ergänzenden Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Planentwurf abgegeben werden. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Beteiligung. Die Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, also schriftlich oder während der vorgenannten Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Abgegebene Stellungnahmen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers (Name, Vorname, Adresse) enthalten.

Die elektronische Übermittlung kann per E-Mail an bau@rietschen.de oder über das Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de erfolgen.

Schriftliche Stellungnahmen sind an die                Gemeindeverwaltung Rietschen

Forsthausweg 2

02956 Rietschen              zu richten.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer: 035772 42122 (Bauamt) empfehlenswert.

Nicht fristgerecht bis zum Ende der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 3. BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Des Weiteren werden nach § 3 Abs. 3 BauGB alle Einwendungen ausgeschlossen, die Vereinigungen im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Datenschutz: Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e EU-DSGVO i. V. m. § 3 BauGB werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Rietschen, den 04.05.2026

Ralf Bremer

Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses der VG

Kontakt

Frau Ulrike Voigt

Fachbereichsleiterin Bauverwaltung

Gemeinde Rietschen

erfüllende Gemeinde der Gemeinde Kreba-Neudorf

Forsthausweg 2

02956 Rietschen

Tel:  035772/ 421 21

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Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Gemeinde Rietschen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung

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