Bebauungsplan Gemeinde Rietschen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplanes Nr. 4 „Nieder Prauske II“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 02.01.2025 bis 02.02.2025
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Beschluss 51/2024                    - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -

Der Gemeinderat der Gemeinde Rietschen hat in seiner Sitzung am 28.10.2024 beschlossen:

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Nieder Prauske II“ wurde in der Gemeinderatssitzung am 25.03.2024 gefasst.
  2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 148/15, 148/16, 148/17, 148/18, 148/19, 148/20, 148/21, 148/22, 148/23, 148/24, 148/25, 148/26 (Teilfläche), 148/27, 148/28, 148/29, 148/30, 168/7, 168/8, 168/9, 168/10, 168/11, 481/5 (Teilfläche), 481/8, 482/8, 482/9, 482/10 und 482/11 der Gemarkung Rietschen Flur 6.            
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 „Nieder Prauske II“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung in der Fassung vom 08.08.2024 wurde dem Gemeinderat vorgestellt und erläutert.
  4. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung in der Fassung vom 08.08.2024 wird gebilligt und beschlossen.
  5. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4 „Nieder Prauske II“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 08.08.2024, wird nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 02.01.2025 bis einschließlich zum 02.02.2025 öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Planunterlagen werden zudem entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB auf der Internetseite des Zentralen Landesportals Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingestellt.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. 

Die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 „Nieder Prauske II“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung werden in der Fassung vom 08.08.2024 im Zeitraum vom:

02.01.2025 bis zum 02.02.2025

gemäß § 3 Abs. 2, Satz 1 BauGB förmlich veröffentlicht und auf der Internetseite der Gemeinde Rietschen www.rietschen-online.de unter der Rubrik „Aktuelles“ sowie im zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt.

Ergänzend zur förmlichen Veröffentlichung liegen die Unterlagen als andere leicht zugängliche Möglichkeit zur Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 2, Satz 2 BauGB im Rahmen der Öffentlichen Auslegung im o.g. Auslegungszeitraum in der Gemeindeverwaltung Rietschen, Forsthausweg 2, 02956 Rietschen im Zimmer 12/13 der Bauverwaltung während der Dienstzeiten:

Montag bis Mittwoch          9.00 – 11.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

Donnerstag                              9.00 – 11.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

Freitag                                       9.00 – 11.00 Uhr                                

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Dauer dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.

Kontaktperson

Gemeinde Rietschen

Bauverwaltung

Frau Ute Thielsch

Tel.: +49 (0) 35772 42122

bau@rietschen.de

Datenschutzerklärung

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Gemeinde Rietschen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • städtebaulicher Entwurf

Informationen

Übersicht
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