Bebauungsplan Gemeinde Rietschen Aufstellungsbeschluss

Änderungsverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ziegelei Rietschen“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 02.01.2025 bis 02.02.2025
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Beschluss 69/2024 – Änderungsbeschluss -

Der Gemeinderat der Gemeinde Rietschen hat in seiner Sitzung am 25.11.2024 beschlossen:

  1. Die Einleitung eines Änderungsverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ziegelei Rietschen“ nach § 2 Abs.1 BauGB für den im Plan vom 14.11.2024 dargestellten Bereich.
  2. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke Gemarkung Rietschen Flur 4 Flurstücke 22/1, 22/2, 22/4,23/1, 23/3, 23/4, 28/4, 28/5, 28/6, 28/9, 28/10, 28/11, 28/12, 29/2, 29/14, 29/16, 29/17, 29/18, 29/19, 29/20, 29/21, 29/22, 29/23, 29/24, 30/2, 30/4, 30/5, 30/6, 30/7, 30/9, 30/10, 30/11, 30/18, 30/24, 30/26, 30/27, 30/28,30/29, 30/31, 30/32,30/33, 30/34, 30/35, 31/1, 31/5, 31/6, 31/7, 32/3, 32/4, 33/1.
  3. Das Bebauungsplanverfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Demnach entfallen der Umweltbericht gem. § 2a BauGB, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Hiermit wird die Einleitung eines Änderungsverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ziegelei Rietschen“ beschlossen.

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Gemeinde Rietschen

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