Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die Lärmbelastung in besonders betroffenen Bereichen zu analysieren und Aktionspläne aufzustellen, um hohe Lärmbelastungen durch den Umgebungslärm mittel- bis langfristig zu mindern, vorzubeugen oder zu vermeiden.
Die Große Kreisstadt Riesa ist im Rahmen dieser EU-Umgebungslärmrichtlinie zur Teilnahme an der Lärmaktionsplanung Stufe 4 nach § 47e Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet, welche bis zum 18.07.2024 abgeschlossen sein muss.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Riesa hat in seiner Sitzung am 31.01.2024 beschlossen, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Lärmaktionsplanung der Stufe 4 durchzuführen. Dementsprechend wird der Berichtsentwurf zur Lärmaktionsplanung der Stufe 4 in der Zeit vom 12.02.2024 bis einschließlich 08.03.2024 öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht werden.
Stadtverwaltung Riesa Stadtbauamt
Ina Nicolai (0 35 25) 700-291