Flächennutzungsplan Stadt Riesa Beschluss

Flächennutzungsplans der Großen Kreisstadt Riesa

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 16.10.2017 bis 24.11.2017
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Riesa hat in seiner Sitzung am 27.09.2017 mit Beschluss Nr. S 148-2017die öffentliche Auslegung des Entwurfs des FNP der Großen Kreisstadt Riesa in der Fassung vom 27.09.2017 samt Begründung, sowie den Entwurf des Umweltberichts/der Umweltprüfung und die nach Einschätzung der Großen Kreisstadt Riesa wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht/Umweltprüfung sowie die nach Einschätzung der Großen Kreisstadt Riesa wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 16.10. 2017 bis 24.11.2017  in der Stadtverwaltung Riesa, 01589 Riesa, Friedrich-Engels-Straße 13 im Stadtbauamt, Sachgebiet Stadtplanung, EG Zimmer 0.12 während folgender Dienstzeiten erneut öffentlich ausgelegt.

Montag | 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag | 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch | 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag | 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag | 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Str. 13, 15537 Erkner, Telefon (03362) 88361-0, Fax (03362) 88361-59, E-Mail info@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Niederschrift kann innherhalb des Auslegungszeitraums, während der oben genannten Dienstzeiten aufgenommen werden.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, Halbsatz 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Zusätzlich wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gleichzeitig mit der Auslagung wird die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Im Rahmen des Umweltberichts:

Schutzgut Boden
Informationen zur Entstehung und Verbreitung der Böden, zu den Funktionen des Bodens, zu den Vorbelastungen des Bodens (Altlasten) und den Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Boden

Schutzgut Wasser
Informationen zu stehenden und zu Fließgewässern im Plangebiet, zur Grundwasserneubildung und –gefährdung, zu Überschwemmungsgebieten, zu den Vorbelastungen des Wassers und den Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Wasser.

Schutzgut Klima/Luft
Informationen zum Makro- und Mikroklima, zu Belastungs-, Ausgleichs- und Entlastungsräumen (Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete), zu lufthygienischen Belastungen, zum Schadstoffeintrag in die Luft und zu den Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Klima/Luft

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Informationen zum Bestand an Biotoptypen im Plangebiet anhand einer flächendeckenden Biotopkartierung, zu geschützten Pflanzen- und Tierarten, zur genetischen Vielfalt der Arten, zu Vorrangräumen für die Sicherung und Entwicklung von Arten und Lebensgemeinschaften im Plangebiet, zur naturräumlichen Gliederung, zur potenziellen natürlichen Vegetation und zu Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Schutzgut Landschaft
Informationen zum Bestand an Landschaftsräumen, zu Vorbelastungen durch Siedlung/Gebäude, Windenergieanlagen und Verkehrsinfrastruktur und zu Auswirkungen durch die Planung

Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit
Informationen zu Lärmimmissionen vom übergeordneten Straßennetz (Lärmaktionsplan), zu stofflichen Immissionen (Luftqualität, Luftschadstoffe) und Geruch, Informationen zu Freizeit- und Erholungsflächen, zu Vorbelastungen und zu Auswirkungen durch die Planung

Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Informationen zu Bau, Kultur- und archäologischen Denkmalen (Bodendenkmale), zu Beeinträchtigungen von Kultur- und Sachgütern und zu Auswirkungen durch die Planung auf das Schutzgut

Nach Einschätzung der Stadt wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

  • Landratsamt Landkreis Meißen (18.09.2015 und 09.09.2016)

Hinweise zum Hochwasserschutz, zum Gewässernetz, zu Grund- und Oberflächenwassermessstellen, zum Immissionsschutz, zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden, zum Wasserschutzgebiet der Wasserfassung Riesa Göhlis,

  • Landesdirektion Sachsen (09.09.2015 und 15.08.2016)

Hinweise zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden und zu Bauflächen in Überschwemmungsgebieten, zu Altlasten/Altlastenverdachtsflächen und zum Hochwasserschutz

  • Sächsisches Oberbergamt (24.08.2015)

Hinweise zu Bergbauberechtigungen, unter Bergaufsicht stehenden Betrieben und zu einem Baubeschränkungsgebiet gem. §§ 107 bis 109 BbergG

  • Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge (26.08.2015 und 18.08.2016)

Hinweise zu Konflikten zwischen geplanten Bauflächen und raumordnerischen Belangen und zu Überschwemmungsgebieten

  • Landesverein Sächsischer Heimatschutz (27.08.2015)

Hinweise zur Ausweisung von Wohnbauflächen und zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

  • BUND e.V. (27.08.2015 und 17.08.2016) unter Anschluss des Grüne Liga Sachsen e.V. (19.08.2016)

Hinweise zu Gemengelagen zwischen Gewerbe- und Wohnnutzung, zum Immissionsschutz, zum Bauflächenbedarf, zur Vorbelastung der Gesundheit des Menschen/des Schutzguts Mensch, zur Bewertung der Umweltauswirkungen und zur Alternativenprüfung

  • Bürgerinitiative Für Lebenswertere Umwelt! (17.08.2016)

Hinweise zu Gemengelagen zwischen Gewerbe- und Wohnnutzung, zur Alternativenprüfung und zum Immissionsschutz

Die genannten umweltbezogenen Stellungnahmen werden zusammen mit dem Flächennutzungsplan ausgelegt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des FNP ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Riesa, 4. Oktober 2017

gez.
Marco Müller

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtbauamt

Amtsleiterin
Frau Ina Nicolai
Friedrich-Engels-Straße 13, 01589 Riesa
Telefon (0 35 25) 70 02 90
Telefax (0 35 25) 73 19 07
stadtbauamt@stadt-riesa.de

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