Bebauungsplan Stadt Reichenbach im Vogtland Beschluss

Bebauungsplan der Gemeinde Heinsdorfergrund "An der Voigtsgrüner Straße" im Ortsteil Hauptmannsgrün

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 13.05.2022 bis 12.05.2023
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Planzeichnung

Die Stadt Reichenbach im Vogtland macht als erfüllende Gemeinde im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft für die Gemeinde Heinsdorfergrund Folgendes bekannt:

Ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Inkrafttreten des Bebauungsplanes der Gemeinde Heinsdorfergrund „An der Voigtsgrüner Straße“ im Ortsteil Hauptmannsgrün

Der Gemeinderat der Gemeinde Heinsdorfergrund hat am 12.07.2021 den Bebauungsplan „An der Voigtsgrüner Straße“ im Ortsteil Hauptmannsgrün in der Fassung vom 01.07.2021, bestehend aus Teil A Planzeichnung, Teil B Textliche Festsetzungen, Teil C Hinweise als Satzung beschlossen.

Die Erteilung der Genehmigung durch das Landratsamt Vogtlandkreis erfolgte mit Bescheid, Akz. 621.4160-221-2022/1 BPL Voigtsgr. Str. Hauptmannsgrün, vom 23.02.2022 und wird hiermit gemäß §10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan der Gemeinde Heinsdorfergrund „An der Voigtsgrüner Straße“ im Ortsteil Hauptmannsgrün mit Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung

  • in der Stadtverwaltung Reichenbach im Rathaus Markt 1, 08468 Reichenbach im Vogtland, Fachbereich 2 Bau- und Stadtentwicklung, Zimmer 223, 2. Obergeschoss während der Öffnungszeiten

Montag                                              9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag                                           9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch                                           geschlossen

Donnerstag                                      9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr.

Freitag                                               9:00 - 12:00 Uhr

und

  • in der Gemeindeverwaltung Heinsdorfergrund im Gemeindeamt Reichenbacher Straße 173, 08468 Heinsdorfergrund, OT Oberheinsdorf während der Öffnungszeiten

Montag, Donnerstag                                   9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag                                                       9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr.

Mittwoch und Freitag                                 geschlossen

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB ergänzend in das Internet unter

  • der Stadt Reichenbach

https://www.reichenbach-vogtland.de/bauen-wohnen/stadtplanung/bauleitplanung/bauleitplanung-in-kraft/

sowie

  • der Gemeinde Heinsdorfergrund

https://www.heinsdorfergrund.de/inhalte/gemeinde_heinsdorfergrund/_inhalt/gemeindeverwaltung/bauleitplanung/in-kraft/in-kraft

eingestellt sowie über das

  • zentrale Landesportal Sachsen Bauleitplanung

www.bauleitplanung.sachsen.de

zugänglich gemacht.

Auf die Verletzung von Vorschriften sowie über die Rechtsfolgen nach § 215 BauGB wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden:

    • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
    • eine unter des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
    • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39-42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
  1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
  2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Reichenbach im Vogtland, den 25.04.2022

Raphael Kürzinger

Oberbürgermeister

Kontakt

Stadtverwaltung Reichenbach im Vogtland

Abt. 61

SG Stadtentwicklung/-planung

Frau Meister

Markt 1

08468 Reichenbach im Vogtland

 

03765 524 6131

meister@reichenbach-vogtland.de

 

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Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Zusammenfassende Erklärung

Informationen

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