Bebauungsplan Gemeinde Raschau-Markersbach Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf zum Vorhabenbezogenen B-Plan "Sondergebiet Freizeit" in Raschau-Markersbach in der Fassung vom Juli 2022

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.08.2022 bis 16.09.2022
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Raschau-Markersbach

Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Freizeit“ in der Fassung vom Juli 2022 in der Gemeinde Raschau‑Markersbach gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.

In der Zeit vom 15.08.2022 – 16.09.2022 wird der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungs-planes „Sondergebiet Freizeit“ in der Fassung vom Juli 2022 in der Gemeinde Raschau-Markersbach mit Begründung, Anlage I sowie Umweltbericht im Rathaus der Gemeinde Raschau-Markersbach, Hauptstraße 71, 08352 Raschau (im Bauamt Zimmer 11-13) zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten

Montag            09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag          09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch          09.00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag      09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag             09:00 - 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Auf Grund eventueller Beschränkungen der Zugänglichkeit des Rathauses im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) vereinbaren Sie bitte, bevor Sie ins Rathaus der Gemeinde Raschau-Markersbach kommen, einen Termin unter der Telefonnummer 03774 - 8401-0. Weiterhin können im Rathaus der Gemeinde Raschau-Markersbach während der Auslegungszeit Informationen über die ausgelegten Unterlagen eingeholt und Hilfe bei der Durchführung der Einsichtnahme angefordert werden.

Sollte im Falle einer Zugangsbeschränkung im Rathaus der Gemeinde Raschau-Markersbach aufgrund der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Bau-gesetzbuches nicht möglich sein, so gilt die Beteiligung nach dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Demnach genügt allein die Veröffentlichung im Internet.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Freizeit“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift (Gemeinde Raschau-Markersbach, Hauptstraße 71, 08352 Raschau) abgeben.

Die Mitteilung kann auch elektronisch an l.richter@raschau-markersbach.de übermittelt werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:

www.raschau-markersbach.de -> Verwaltung & Politik -> Informationen -> Bauleitplanungen

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.bauleitplanung.sachsen.de

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Freizeit“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Raschau-Markersbach, den 19.07.2022

Tröger

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Lutz Richter

Bauamt

Gemeindeverwaltung Raschau-Markersbach

Hauptstraße 71

08352 Raschau

Telefon: +49 3774/ 8401-40

Fax:       +49 3774/ 8401-99

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Anlage 1 - Konzept zum Vorhaben und Erschließung
  • Deckblatt
  • Bekanntmachung

Informationen

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