Bebauungsplan Stadt Radeburg Aufstellungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "Einzelhandelsstandort an der Großenhainer Straße, Radeburg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.02.2021 bis 25.03.2021
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Radeburg hat am 21.01.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einzelhandelsstandort Großenhainer Straße, Radeburg“ beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die Bedingungen des vorhandenen Einzelhandelsstandortes für die Nutzer verbessert und an die heutigen Anforderungen eines Lebensmittelmarktes angepasst werden.

Die im Jahr 1991 getroffenen Festsetzungen für das Flurstück 353/3 stehen mit dem geplanten Neubauvorhaben nicht in Übereinstimmung.

Zur Verwirklichung des Bauvorhabens ist deshalb zwingend die Erstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich.

Der Geltungsbereich des neuen vorhabensbezogenen Bebauungsplans hat eine Gesamtgröße (Bruttofläche) von ca. 1,54 ha und ist in der Anlage zum Aufstellungsbeschluss zeichnerisch dargestellt. Er beinhaltet die Flurstücke 353/2, 353/3, 353/6, 353/8, 908, 918/8, 918/9, 918/11 der Gemarkung Radeburg.

Dieser Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

09.02.2021

Michaela Ritter

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadt Radeburg

Bauamt

Bauamtsleiter - Herr Kröhnert

Heinrich-Zille-Straße 6

01471 Radeburg

Tel.: 035208/961-50

E-Mail: bauamt@radeburg.de

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