Der Stadtrat von Radeburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.08.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Radeburg" in der Planfassung vom 20.07.2024 auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Radeburg " in Kraft.
Der Bebauungsplan einschließlich Begründung wird in der Stadt Radeburg während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung wird ergänzend auch in das Internet auf der Homepage der Stadt Radeburg unter www.radeburg.de eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Plan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen.
Radeburg, den 18.12.2024
gez.
Ritter
Bürgermeisterin
Stadt Radeburg
Bauamtsleiter
Herr Kröhnert
Heinrich-Zille-Straße 6
01471 Radeburg