Bebauungsplan Stadt Radeburg Beschluss

Satzungsbeschluss Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Radeburg

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 18.02.2025 bis 16.01.2026
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat von Radeburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.08.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Radeburg" in der Planfassung vom 20.07.2024 auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Radeburg " in Kraft.

Der Bebauungsplan einschließlich Begründung wird in der Stadt Radeburg während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung wird ergänzend auch in das Internet auf der Homepage der Stadt Radeburg unter www.radeburg.de eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Plan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen.

Radeburg, den 18.12.2024

gez.

Ritter

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadt Radeburg

Bauamtsleiter

Herr Kröhnert

Heinrich-Zille-Straße 6

01471 Radeburg

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang