Verfahren Stadt Radebeul Landes- und Regionalplanung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Vereinbarung über die beabsichtigte Änderung des Stadtgebietes

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.05.2026 bis 12.06.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Lageplan

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Vereinbarung über die beabsichtigte Änderung des Stadtgebietes gemäß § 8, 8a Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) gegenüber der Gemeinde Moritzburg

Der Entwurf der Vereinbarung über die beabsichtigte Änderung des Stadtgebietes gemäß § 8 SächsGemO gegenüber der Gemeinde Moritzburg wurde vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul am 18.03.2026 gebilligt und es wurde beschlossen, diesen öffentlich auszulegen. Zum Stadtgebiet Radebeul sollen die Flurstücke 243, 245, 246, 246a, 247, 1621/1, 1621/2, T. v. 1499/6, T. v. 1517 der Gemarkung Reichenberg, Lößnitzgrundstraße zugemeindet werden. Zum Gemeindegebiet Moritzburg sollen die Flurstücke Nr.: 3512/1, 3513/1, 3513b der Gemarkung Kötzschenbroda und die Flurstücke Nr.: 4/1, 4/2, 4a der Gemarkung Oberlößnitz, Haidebergstraße, zugemeindet werden.

Der Entwurf der Vereinbarung liegt einschließlich der Planzeichnungen vom 07.05.2026 bis 12.06.2026 bei der Stadtverwaltung Radebeul, Technisches Rathaus, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul, 1. Etage, Schaukasten, während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag          9.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag        9.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch       9.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag   9.00 bis 18.00 Uhr

Freitag           9.00 bis 12.00 Uhr

Die Unterlagen sind im Internet unter https://mitdenken.sachsen.de/1064127 eingestellt.
Während dieser Auslegungsfrist können Einwohner des unmittelbar betroffenen Gebietes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, zu dem Änderungsvorhaben schriftlich oder zur Niederschrift Stellung nehmen. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Vereinbarung zur Änderung des Stadtgebietes gemäß § 8 SächsGemO gegenüber der Gemeinde Moritzburg unberücksichtigt bleiben können.

Radebeul, den 01.05.2026

Bert Wendsche

Oberbürgermeister

Kontakt

Herr Sixten Menger

Stadtentwicklungsamt

Große Kreisstadt Radebeul

Pestalozzistraße 6

01445 Radebeul

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