Bebauungsplan Stadt Radebeul Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 112 "Gartenstraße/Wiesenstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.12.2025 bis 16.01.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Das Planungsziel besteht in der Erhaltung der Nutzungsmischung von Wohnen, Gewerbe und Dienstleistungen mit einer höheren Gewichtung des Gewerbeanteils.

Der Geltungsbereich wird im Nordosten durch die Gartenstraße, im Südosten durch die Seestraße, im Süden durch die Birkenstraße und im Osten und Nordosten durch die Wiesenstraße begrenzt. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist in dem beigefügtem Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 112.

Der Stadtentwicklungsausschuss des Stadtrates hat am 04.11.2025 mit Beschluss SEA 17/25-24/29 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 112 in der Fassung vom 01.10.2025 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung sowie zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach §13 Abs. 2 und 3  Satz 1 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Zudem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden (§ 13 Abs. 3 BauGB).

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 112 in der Fassung vom 01.10.2025, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C) wird in der Zeit vom

01.12.2025 – 16.01.2026

im Internet unter www.radebeul.de/beteiligungen sowie im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich werden die vollständigen Planunterlagen in der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8 in 01445 Radebeul, Technisches Rathaus, Schaukasten im Eingangsbereich (behindertengerechter Zugang ist gewährleistet) während der Sprechzeiten (montags und freitags 09:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr) öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 112 abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an planung@radebeul.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul, Stadtentwicklungsamt, Pestalozzistraße 8 in 01445 Radebeul eingereicht oder während der o.g. Sprechzeiten bei Frau Wächtler, Zimmer 1.14 (Technisches Rathaus, 1. Etage) oder einem Vertreter mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf etwaige Vertretungsregelungen wird hingewiesen, diese werden im Schaukasten bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB bzw. in Anwendung von §4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des §3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem sächs. Datenschutzgesetz. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und ggf. E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Stellungnahmen ohne persönliche Daten können nicht beantwortet werden, werden jedoch dem Abwägungsprozess unterworfen.

Radebeul, den 05.11.2025

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontakt

Große Kreisstadt Radebeul

Stadtentwicklungsamt

Fr. Wächtler

Pestalozzistraße 8

01445 Radebeul

planung@radebeul.de

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