Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Radebeul Öffentliche Auslegung

Veröffentlichung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 78 "Wohnbebauung Dr.-Schmincke-Allee/Wasastraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.12.2025 bis 16.01.2026
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 18.06.2025 mit Beschluss SR 45/25-24/29 die Einleitung eines Planverfahrens zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 78 mit der Bezeichnung „Wohnbebauung Dr.-Schmincke-Allee / Wasastraße“ beschlossen. Der Stadtentwicklungsausschuss beschloss am 04.11.2025 mit Beschluss SEA 21/25-24/29 die öffentliche Auslage (Veröffentlichung).

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13a BauGB aufgestellt und durchgeführt. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden (§ 13 Abs. 3 BauGB).

Das Planungsziel besteht in der Errichtung von Wohngebäuden entlang der Wasastraße und der Sicherung des Kulturdenkmals „Villa Engel“ (Dr.-Schmincke-Allee 1a), unter Berücksichtigung des die Villa umgebenden wertvollen Baumbestands und der behutsamen Integration von Einfamilienhäusern in das Gesamtensemble. Der ruinöse und leerstehende Gebäudebestand der Gewerbeanlagen soll beseitigt werden.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist in dem beigefügten unmaßstäblichen Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend ist die Abgrenzung in der Planzeichnung.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 486/4, 484/2, 484/4, 486/3, 486/6, 483/c und 484/e der Gemarkung Serkowitz in einer Größe von ca. 10.000m²

Das Plangebiet wird begrenzt:

  • im Süden durch die Trasse der Deutschen Bahn;
  • im Norden durch die Pestalozzistraße bzw. angrenzend straßenbegleitende Bebauung,
  • im Osten durch die Wasastraße;
  • im Westen durch die Flurstücke 483/2, 483/1, 484, 672/16 der Gem. Serkowitz.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, in der Fassung vom 22.10.2025, bestehend aus:

  • Teil A Planzeichnung
  • Teil B Textliche Festsetzungen
  • Teil C Vorhabenplan
  • Teil D Erschließungsplan
  • Teil E Begründung

mit den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen bzw. Fachgutachten:

  • Grünordnung mit integriertem Artenschutz, Haß Landschaftsarchitekten Radeberg
  • Schalltechnisches Gutachten, IDU IT+Umwelt GmbH, Zittau
  • Standortbeurteilung zur Versickerung von Regenwasser, IBA Ingenieurgesellschaft für Baugrund- und Altlastenuntersuchung mbH Dresden, Klipphausen
  • Stellungnahme BUND vom 13.08.2025 zu möglicherweise erwarteten erheblichen Umweltauswirkungen, Schutz des Baumbestandes, Minimierung Bodenversiegelung und Klimaanpassung
  • Stellungnahme NABU vom 15.08.2025 zu fehlender artenschutzrechtlicher Risikoabschätzung, mögliche Betroffenheit geschützter Arten, Fehlen von kompensatorischer Maßnahmen

wird in der Zeit vom:

01.12.2025 bis zum 16.01.2026

im Internet unter www.radebeul.de/beteiligungen sowie im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht

Zusätzlich werden die Planunterlagen mit den umweltbezogenen Stellungnahmen in der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8 in 01445 Radebeul, Technisches Rathaus, Schaukasten im Foyer 1. Obergeschoss (behindertengerechter Zugang ist gewährleistet) sowie bei Herrn Queißer im Zimmer 1.15 (ebenfalls 1. OG), während der Sprechzeiten (montags und freitags 09:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass es auf Grund der sehr umfangreichen Planunterlagen nicht möglich ist, die gesamten Unterlagen im Schaukasten zu präsentieren, auf die Internetpräsenz wird daher ausdrücklich verwiesen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Einsichtnahme in die vollständigen Planunterlagen im Dienstzimmer bei Herrn Queißer. (Bitte beachten Sie eine eventuelle Vertretungsregelung an der Zimmertür!)

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an investoren@radebeul.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul, Stadtentwicklungsamt, Pestalozzistraße 8 in 01445 Radebeul eingereicht oder während der o.g. Sprechzeiten bei Herrn Queißer, Zimmer 1.15 (Technisches Rathaus, 1. Etage) oder einem Vertreter mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf etwaige Vertretungsregelungen wird hingewiesen, diese werden im Schaukasten bzw. an der Zimmertür bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB bzw. in Anwendung von §4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Radebeul, den 05.11.2025

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontakt

Herr Queißer

Tel: 0351 8311 941

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