Das Planungsziel besteht in der Sicherung des charakteristischen Stadtbildes mit seiner straßenbegleitenden, locker und kleinteilig bebauten Wohnbebauung unter Berücksichtigung der Maßstäblichkeit der bereits vorhandenen Bebauung.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist in dem beigefügtem Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 103.
Der Stadtentwicklungsausschuss des Stadtrates hat am 03.06.2025 mit Beschluss SEA 11/25-24/29 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 103 in der Fassung vom 25.04.2025 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung sowie zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.
Der Bebauungsplan wird im Vereinfachten Verfahren gemäß §13 BauGB aufgestellt. Im Vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Zudem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden (§ 13 Abs. 3 BauGB).
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 103 in der Fassung vom 25.04.2025, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (teil C) wird in der Zeit vom
01.07.2025 – 05.08.2025
im Internet unter www.radebeul.de/beteiligungen sowie im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.
Zusätzlich werden die vollständigen Planunterlagen in der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8 in 01445 Radebeul, Technisches Rathaus, Schaukasten im Foyer 1. Obergeschoss (behindertengerechter Zugang ist gewährleistet) während der Sprechzeiten (montags und freitags 09:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr)öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 103 abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an planung@radebeul.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul, Stadtentwicklungsamt, Pestalozzistraße 8 in 01445 Radebeul eingereicht oder während der o.g. Sprechzeiten bei Frau Wächtler, Zimmer 1.14 (Technisches Rathaus, 1. Etage) oder einem Vertreter mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf etwaige Vertretungsregelungen wird hingewiesen, diese werden im Schaukasten bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bzw. in Anwendung von §4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des §3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem sächs. Datenschutzgesetz. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und ggf. E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Stellungnahmen ohne persönliche Daten können nicht beantwortet werden, werden jedoch dem Abwägungsprozess unterworfen.
Radebeul, den 04.06.2025
Dr. Jörg Müller
Erster Bürgermeister
Fr. Wächtler
Stadtentwicklungsamt
Große Kreisstadt Radebeul
Pestalozzistraße 8
01445 Radebeul