Spielplatz Winzerwäldchen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich heiße Herbert Rohr und wohne mit meiner Frau auf der Winzerstrasse 20b in 01445 Radebeul. 2. Etage und sind Miteigentümer des Anwesens an diesem Standort.
Das Winzerwäldchen grenzt östlich an unserem Grundstück mit dazwischen liegenden Klara-Mey-Weg an.
Wie man mir im letzten Jahr telefonisch vom Liegenschaftsamt mitteilte, ist das Winzerwäldchen nicht als Grünfläche ausgewiesen und könnte auch zu einer Bebauung genutzt werden.
Es ist nun sehr interessant, das auf diesem Grundstück ein Kinderspielplatz errichtet werden soll. Dieser Kinderspielplatz bedingt nun nicht zwangsläufig, dass eine Bebauung nicht doch in absehbarer Zeit erfolgen könnte.
Hierzu nun die Frage: In welche Weise ist diese Fläche aktuell deklariert? Baufläche, Grünfläche, Naherholungsfläche zur öffentlichen Nutzung oder wie und wie lange ist diese Fläche eindeutig zur Nutzung ausgewiesen?
Ich bin grundsätzlich gegen eine Bebauung! Man kennt in Radebeul ja zur Genüge wie dann ein oder mehrere Gebäude bei wohnflächenoptimierte Bauweise aussehen werden.
Ich bin erst einmal grundsätzlich für den Erhalt dieser Grünfläche mit dem wertvollen Baumbestand als Beitrag zum Umweltschutz und Verbesserung des Klimas. Hierzu ein Hinweis: Seid Jahren verwildert das städtische Grundstück. Lediglich einmal im Jahr wird aus Sicherheitsgründen ein Baumschnitt durchgeführt. Der Gehweg an der Winzerstrasse wird maximal einmal im Jahr von Unkraut befreit.
Ich bin für die Errichtung eines Spielplatzes.
Hierzu aber einige Fragen und Hinweise:
Nach welchen Kriterien wurde die Erhebung zur Notwendigkeit des Spielplatzes durchgeführt?
Wann soll mit der Realisierung begonnen werden?
Wann gedenkt man diese Baumaßnahme fertig zu stellen? Es wird von mehreren Schritten, abhängig von der finanziellen
Lage, gesprochen. Wie sieht der Endausbau aus?
Der Spielplatz muss gepflegt werden. Die Eltern werden nicht mit Ihren Kindern durch hohes Gras hüpfen um dann mit einer Zeckenplage abends zu kämpfen. Die Mauer zur Winzerstrasse sollt in Stand gesetzt werden. Der Klara- Mey-Weg muss zur Spielstraße erklärt werden. Wie wird die altersmäßige Struktur der spielenden Kinder festgelegt? Aktuell spricht man von Kinder zwischen 0 und 16 Jahren. Ich habe die Befürchtung das kleinere Kinder schnell die Lust verlieren hier zu spielen und sich durch grölende und trinkende Jugendlich gestört fühlen. Ich selbst habe im laufe der Jahre schon mehrere leergetrunken Bierflaschen dort aufgesammelt.
Wird die Nutzung des Spielplatzes zeitlich befristet? (z.B. 9.00 bis 19.00 Uhr) Wie wird das kontrolliert? Ich denke, dass eine Einfriedung des Areals unumgänglich ist mit Hinweisschilder und Öffnen und Verschließen von Toren zu den entsprechenden Zeiten. Ich sehe Gerade im Zeitraum von April bis Oktober gravierende Lärmbelästigungen durch grölende Jugendlich mit sehr laut abspielender Musik. Die Häuser der Anwohner liegen sehr Nahe an diesem "Spielplatz", sollte der dann doch realisiert werden.
Ich habe aber auch positive Aspekte zur Realisierung in meinen Gedanken. Diese überwiegen aber bei weitem nicht die zuvor aufgeführten negativen Kommentare.
Es müssen wichtige Maßnahmen sofort realisiert werden, damit die Akzeptanz bei den Kleinkinder mit den Elter und bei den heranwachsenden Jugendlichen bis 12 Jahre gegeben ist. 13 bis 16 Jährige Jugendliche haben andere Interessen als sich mit einer Rutsche und einem Baumhaus abzugeben.
Wo und wann wird zu diesem Thema eine öffentliche Gesprächsrunde statt finden.
Bitte nennen Sie mir einen Termin. Ich würde gerne daran teil nehmen.
MFG
Herbert Rohr
o171 9572011
herbert@rohr-rb.de