Bebauungsplan Stadt Radebeul Beschluss

Bebauungsplan Nr. 50 "Höflößnitzstraße/Am Goldenen Wagen"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 01.07.2024 bis 31.12.2100
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Planzeichnung

Das Ziel des Bebauungsplans Nr. 50 ist es, dass über die bestehende Bebauung hinaus keine extensive bauliche Entwicklung erfolgt. Die stadtbildprägenden Freiräume, die durch Weinberge und sonstige begrünte Flächen gebildet werden, gilt es zu erhalten.

Die aus den fünf Gebäuden unterschiedlicher Größe, verschiedenen Alters und Erhaltungszustandes bestehende Häusergruppe am Fuße eines größeren zusammenhängenden Weinbergs zwischen Spitzhaustreppe und Lößnitzgrund soll nicht erweitert werden, da dieses Gebiet eines der wichtigsten touristischen Anziehungspunkte der Stadt ist und eine bedeutende Erholungsfunktion für die Einwohner Radebeuls einnimmt.

Natur und Landschaft sollen im Plangebiet ihre Dominanz behalten und in ihrer stadtbildprägenden Wirkung nicht weiter eingeschränkt werden. Da das gesamte Gebiet Bestandteil des o.g. Denkmalschutzgebietes ist, besteht für den Erhalt dieser Landschaft ein öffentliches Interesse. Der Bebauungsplan dient der Unterstützung und Realisierung der Satzung über dieses Denkmalschutzgebiet.

Auf Grund der exponierten Lage des Plangebietes im Weinberg hoch über der Stadt zielen die Festsetzungen des Bebauungsplanes darauf ab, die vorhandene Baumasse nicht nennenswert zu vergrößern, um das weithin sichtbare Ensemble, bestehend aus historischer Weinberglandschaft und Gebäuden, nicht zu beeinträchtigen. Eine weitere Erschließung von Bauflächen im Außenbereich wird daher im Plangebiet ausgeschlossen.

Kontaktperson

Fr. Wächtler

Stadtentwicklungsamt

Große Kreisstadt Radebeul

Pestalozzistraße 8

01445 Radebeul

planung@radebeul.de

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