Bebauungsplan Gemeinde Rackwitz Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. P_01_2 „Gewerbepark Zschortau/Lemsel"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.07.2026 bis 14.09.2026
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. P_01_2 „Gewerbepark Zschortau/Lemsel“

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Rackwitz hat in seiner Sitzung am 25.06.2026 beschlossen die Öffentlichkeit frühzeitig über Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt durch Veröffentlichung im Internet und ergänzend durch Offenlage in der Bauverwaltung (Zimmer 32 und 33) während der üblichen Öffnungszeiten.

Die Veröffentlichung des Vorentwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. P_01_2 „Gewerbepark Zschortau/Lemsel“ bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, artenschutzfachlicher Fachbeitrag, Grünordnungsplan sowie Verkehrsuntersuchung erfolgt in der Zeit

vom 10.08.2026 bis einschließlich 13.09.2026

auf folgenden Internetseiten:

Beteiligungsportal des Landes Sachsen:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/

Homepage der Gemeinde Rackwitz (https://www.gemeinde-rackwitz.de):

https://www.gemeinde-rackwitz.de/wirtschaft-bauen/bauen/offenlegung-bauleitplanung/

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im vorgenannten Veröffentlichungszeitraum im Bauamt der Gemeinde Rackwitz während folgender Öffnungszeiten für Jedermann zur Einsicht öffentlich aus:

Montag                       08:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 15:00 Uhr

Dienstag                     08:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                    08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag                 08:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag                        08:00 bis 11:00 Uhr

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung.

Während der Veröffentlichungsfrist können von Jedermann Bedenken, Anregungen und Einwendungen zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. P_01_2 „Gewerbepark Zschortau/Lemsel“ abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden bplan-rzzr@arete.company, können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden (Anschrift: Gemeindeverwaltung Rackwitz Hauptstraße 11 04519 Rackwitz) oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis: Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB beteiligt und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgefordert.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Rackwitz

Hauptstr. 11

04519 Rackwitz

Tel.-Nr. 034294/711-0

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz.

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