Bebauungsplan Stadt Pulsnitz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Sporthalle Lichtenberg"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 14.10.2024 bis 15.11.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lichtenberg

über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Sporthalle Lichtenberg“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenberg hat in öffentlicher Sitzung am 21.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sporthalle Lichtenberg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für eine neue Sporthalle in Lichtenberg am bestehenden Sportplatz an der Straße Am Sportplatz. Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 578/18 der Gemarkung Lichtenberg mit einer Gesamtfläche von ca. 3.400 qm.

Mit Beschluss vom 19.09.2024 (LI-B-2024/197) hat der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenberg in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes "Sporthalle Lichtenberg“ in der Fassung vom 01.08.2024 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes „Sporthalle Lichtenberg“ in der Fassung vom 01.08.2024 bestehend aus Planzeichnung mit Grünordnungsplan (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung (Teil C), dem Umweltbericht (Teil D), dem Textteil zur Grünordnung (Teil E) und dem Artenschutzfachbeitrag (Teil F) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar in der Zeit

vom 14. Oktober bis einschließlich 15. November 2024

in der Stadt Pulsnitz als erfüllende Gemeinde, Stadtverwaltung Pulsnitz, Bauamt Zi. 3.05, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz

während der folgenden Sprechzeiten:

Dienstag:          9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Mittwoch:          9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:      9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:            9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Außerhalb der Sprechzeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich. Termine können unter der Tel.-Nr. 035955/861310 oder per E-Mail an bauamt@pulsnitz.de vereinbart werden.

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information auf der Homepage der Gemeinde Lichtenberg unter https://www.gemeinde-lichtenberg.de/start.html und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ einsehbar.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Grünordnungsplan in der Fassung vom 01.08.2024:

Auf der Ebene des Bebauungsplans erfolgt die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen im Grünordnungsplan.

Dieser enthält Angaben über:

1.  den vorhandenen und den zu erwartenden Zielstand von Natur und Landschaft,

2.  die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege,

3.  die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft nach Maßgabe dieser Ziele einschließlich der sich daraus ergebenden Konflikte,

4.  die Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Umweltbericht zum Bebauungsplan in der Fassung vom 01.08.2024:

Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisung.

Artenschutzfachbeitrag in der Fassung vom 01.08.2024:

Die Erstellung eines Artenschutzfachbeitrages ist, auf der Grundlage des § 44 BNatSchG erforderlich, um potenzielle Auswirkungen auf besonders und streng geschützte Arten und europäische Vogelarten festzustellen und ggf. geeignete Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen zu definieren.

Umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Beteiligung zum B-Plan:

LRA Bautzen Stellungnahmen vom 23.05.2024:

- Planung mit artenschutzfachlichem Bericht ergänzt

- Antrag auf Ausgliederung der Fläche aus dem LSG wurde gestellt

- Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz wurde ergänzt           

LfULG Stellungnahme vom 23.05.2024:

- Hinweise zu Radonschutz und geologischen Anforderungen ergänzt

Grüne Liga Sachsen e.V. vom 13.05.2024:

- Zustimmung zur Planung und Antrag zur Ausgliederung aus dem LSG

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Lichtenberg, Hauptstraße 11, 01896 Lichtenberg oder bei der Stadtverwaltung Pulsnitz, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Lichtenberg, den 20.09.2024                         

Thomas Wuttke

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Pulsnitz

Bauamt

Frau Carda

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