Bebauungsplan Stadt Pulsnitz Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Bebauungsplanes "Friedersdorf, Königsbrücker Straße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 31.03.2025 bis 01.04.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Pulsnitz

über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes

„Friedersdorf, Königsbrücker Straße“

Der Stadtrat der Stadt Pulsnitz hat in öffentlicher Sitzung am 16.11.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedersdorf, Königsbrücker Straße“ beschlossen.

Anlass für die Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes ist die fehlende und nicht mehr umsetzbare Erschließung der östlichen Bauflächen, wodurch eine Bebauung dieser Flächen nicht mehr möglich ist. Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplans sollen die freiwerdenden Bauflächenkapazitäten an einem günstigeren Standort innerhalb des Stadtgebietes verlagert werden.

Der Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 166/8, 166/9, 166/10, 167/6, 167/7 sowie eine Teilfläche von 159/6 der Gemarkung Friedersdorf OS mit einer Gesamtfläche von ca. 9.070 qm.

Mit Beschluss vom 13.02.2025 (PU-B/2024/033) hat der Stadtrat der Stadt Pulsnitz in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedersdorf, Königsbrücker Straße“ in der Fassung vom 19.04.2024 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes „Friedersdorf, Königsbrücker Straße“ in der Fassung vom 19.04.2024 einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 31. März 2025 bis einschließlich 30. April 2025

auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Pulsnitz unter www.pulsnitz.de.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedersdorf, Königsbrücker Straße“ in der Stadt Pulsnitz, Bauamt, Zimmer 3.05, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienstzeiten möglich:

Dienstag:          9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr                 

Mittwoch:          9.00 Uhr bis 12.00 Uhr 

Donnerstag:      9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr                 

Freitag:             9.00 Uhr bis 12.00 Uhr 

Außerhalb der Sprechzeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich. Termine können unter der Tel.-Nr. 035955/861301 oder per E-Mail an bauamt@pulsnitz.de vereinbart werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der Änderung des Bebauungsplanes „Friedersdorf, Königsbrücker Straße“ bei der Stadt Pulsnitz abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@pulsnitz.de übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Pulsnitz im Bauamt, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Be-schlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan – siehe Begründung i.d.F. vom 19.04.2024

Dem Umweltbericht zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter entnommen werden. Außerdem enthält der Umweltbericht Angaben zum Umfang und zur Bewertung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.

Pulsnitz, den 11.03.2025

Barbara Lüke

Bürgermeisterin

Kontakt

Stadt Pulsnitz

Bauamt

Frau Carda

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