Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Großnaundorf
über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes „Wohnidyll am Sportplatz“ sowie über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohnidyll am Sportplatz“ der Gemeinde Großnaundorf
Der Gemeinderat der Gemeinde Großnaundorf hat in öffentlicher Sitzung am 19.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnidyll am Sportplatz“ der Gemeinde Großnaundorf gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Großnaundorf hat in öffentlicher Sitzung am 05.09.2024 die Änderung des Aufstellungsbeschluss vom 19.05.2022 (Beschluss-Nr. 26-10/2022) des Bebauungsplanes „Wohnidyll am Sportplatz“ sowie die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Wohnidyll am Sportplatz“ in der Fassung vom 29.07.2024 beschlossen
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 164/73, 164/77, 164/78 und 164/79 der Gemarkung Großnaundorf mit einer Gesamtfläche von ca. 1,21 ha. Die dargestellte Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes.
Mit dem Bebauungsplan „Wohnidyll am Sportplatz“ wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen einer Ergänzung der vorhandenen Wohnbebauung mit maximal 14 Wohnbaugrundstücken zu schaffen sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.
Zu den Planunterlagen des Vorentwurfes gehören:
Zu den wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Informationen gehören:
Zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohnidyll am Sportplatz“ der Gemeinde Großnaundorf i.d.F.v. 29.07.2024 mit den dazugehörigen Anlagen sowie den bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt
vom 23. September bis einschließlich 25. Oktober 2024
in der Stadt Pulsnitz als erfüllende Gemeinde, Stadtverwaltung Pulsnitz, Bauamt Zi. 3.05, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz während der folgenden Dienstzeiten:
Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Während der öffentlichen Auslegung wird jedem die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf können schriftlich oder zur Niederschrift an dem genannten Auslegungsort zu den angegebenen Geschäftszeiten abgegeben werden. Auch eine elektronische Übermittlung der Stellungnahme ist möglich. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.
Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können entsprechend § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen werden der Öffentlichkeit sowie den beteiligten Behörden wie folgt zugänglich gemacht:
Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Gemeinderat.
Großnaundorf, den 13.09.2024
Christian Rammer
Bürgermeister
Stadt Pulsnitz
Bauamt
Frau Carda