Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes
Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz und der Stadtrat der Stadt Pulsnitz haben in öffentlicher Sitzung am 02.11.2020 bzw. am 04.02.2021 die Aufstellung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz, bestehend aus der Stadt Pulsnitz und den Gemeinden Großnaundorf, Lichtenberg, Ohorn und Steina, beschlossen. Am 23.11.2022 bzw. 08.12.2022 haben der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz und der Stadtrat der Stadt Pulsnitz in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf gebilligt und zur Auslegung für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Daneben wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage des gebilligten Vorentwurfs durchgeführt.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Verwaltungsgemeinschaft dar. Im FNP wird die Art der Bodennutzung für das gesamte Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft in den Grundzügen dargestellt. Dies erfolgt unter Beachtung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und der voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde.
In Anwendung von § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz in der Fassung vom 23.11.2022 bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und der Begründung (Teil B), für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Pulsnitz, Goethestraße 28, 01896 Pulsnitz, zur öffentlichen Einsicht aus, und zwar
vom 30. Januar bis einschließlich 03. März 2023
während der folgenden Dienstzeiten:
Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Außerhalb der Dienstzeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.
In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Muss die Stadtverwaltung Pulsnitz während der Zeit der Einsichtnahme aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, ist zur Einsichtnahme eine vorherige Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035955/861331 oder per E-Mail an bauamt@pulsnitz.de möglich. Bitte beachten Sie die zum Zeitpunkt der Einsichtnahme geltenden Hygiene- und Zutrittsbestimmungen.
Gleichzeitig sind die Planunterlagen auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Pulsnitz www.pulsnitz.de innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Pulsnitz, den 12.12.2022
Barbara Lüke
Stadt Pulsnitz, Bürgermeisterin
Stadtverwaltung Pulsnitz
Bauamt
Frau Carda, SB Stadtplanung