Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Pöhl Öffentliche Auslegung

Gemeinde Pöhl, Aufhebung BP "Bebauung an der Friedensstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.07.2021 bis 08.08.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß §13a BauGB „Bebauung an der Friedensstraße“ Gemeinde Pöhl OT Jocketa

Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl hat in öffentlicher Sitzung am 24.06.2021 den Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß §13a BauGB „Bebauung an der Friedensstraße“ Gemeinde Pöhl OT Jocketa in der Fassung 04/2021 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der rechtskräftige Bebauungsplan hatte die Errichtung von Wohngebäuden sowie Gewerbenutzung im Sinne der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Mischbaufläche zum Ziel. Zudem wurden öffentliche Grünflächen sowie eine Verkehrsfläche festgesetzt.

Da sich die Planungsabsichten der Gemeinde für das Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß §13a BauGB „Bebauung an der Friedensstraße“ Gemeinde Pöhl OT Jocketa geändert haben, soll dieser aufgehoben werden. Die ursprüngliche Plankonzeption ist nicht mehr umsetzbar.

Bei Aufhebung des Bebauungsplans sind künftige Baugesuche nach der örtlichen Situation zu bewerten.

Die Aufstellung der Satzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Dementsprechend wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung 04/2021 sowie der aufzuhebende seit 20.12.2012 rechtskräftige Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB „Bebauung an der Friedensstraße“ liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 08.07.2021 bis zum 08.08.2021

in der Gemeindeverwaltung Pöhl, Sekretariat, Zimmer 12, Jocketa- Kurze Str. 5, 08543 Pöhl während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag          von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und       

Dienstag        von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und        13.00 Uhr – 17.30 Uhr

Mittwoch       geschlossen

Donnerstag   von 08:00 Uhr – 12.00 Uhr und        13.00 Uhr – 17.00 Uhr

Freitag            geschlossen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Einsicht nach individueller Terminabsprache unter der Telefonnummer 037439/7400 vorzunehmen.

Gemäß §4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde unter https://www.poehl.de  sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Gemeinde vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß §13a BauGB „Bebauung an der Friedensstraße“ Gemeinde Pöhl OT Jocketa unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Hinweis bezüglich der Lageentwicklung während der COVID-19-Pandemie:

In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) zur Anwendung kommen.

Sollten aufgrund der Lageentwicklung die Unterlagen am genannten Auslegungsort nicht einsehbar sein, wird gemäß § 3 PlanSiG auf das oben genannte Internetportal bei der Gemeindeverwaltung Pöhl sowie das Zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen hingewiesen, wo die Unterlagen während des Auslegungszeitraumes jederzeit einsehbar sind.

Sollte aufgrund der Lageentwicklung die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift nicht möglich sein, wird gemäß § 4 PlanSiG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen im Ausnahmefall auch in elektronischer Form an info@gemeinde-poehl.de oder buerobm@gemeinde-poehl.de abgegeben werden können.

Jung                                                  Siegel

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Pöhl

Sekretariat, Zimmer 12

Jocketa - Kurze Str. 5

08543 Pöhl

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Bekanntmachung

Informationen

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