Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Pöhl Öffentliche Auslegung

Gemeinde Pöhl, Ergänzungssatzung Siedlungsweg, Jocketa

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.07.2021 bis 08.08.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der „Ergänzungssatzung Siedlungsweg, Jocketa“ Gemeinde Pöhl

Der Entwurf der „Ergänzungssatzung Siedlungsweg, Jocketa“ Gemeinde Pöhl gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB, bestehend aus Teil A – Planzeichnung M 1:1.000, Teil B – Text sowie der beigefügten Begründung, Stand 04/2021 wurde mit Beschluss des Gemeinderats der Gemeinde Pöhl am 24.06.2021 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach §§ 2, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Verfahren wird gemäß § 34 Abs. 6 BauGB als vereinfachtes Verfahren nach § 13 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Planbereich der Satzung umfasst das Flurstück 92 der Gemarkung Jocketa vollständig.

Ziel und Zweck der „Ergänzungssatzung Siedlungsweg, Jocketa“  Gemeinde Pöhl ist, durch eine maßvolle Einbeziehung dieser Flächen in den Innenbereich nach § 34 BauGB Baurecht zu schaffen.

Im Zusammenhang mit der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist ein Antrag auf Ausgliederung einzelner Flächen aus dem LSG (Landschaftsschutzgebiet) „Talsperre Pöhl“ am 07.06.2021 beim LRA Vogtlandkreis gestellt worden. Die Ausgliederung betrifft die folgende Fläche: Fl.-St. 92 der Gemarkung Jocketa.

Das Verfahren zur Ausgliederung dieser Fläche aus dem LSG wird parallel zum Verfahren der „Ergänzungssatzung Siedlungsweg, Jocketa“ Gemeinde Pöhl durchgeführt und durch das LRA Vogtlandkreis per Verordnung die Ausgliederung erlassen und öffentlich bekanntgemacht.

Der Entwurf der „Ergänzungssatzung Siedlungsweg, Jocketa“ Gemeinde Pöhl, Stand 04/2021 bestehend aus der Planzeichnung M 1:1.000, Textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Stand 04/2021 liegt in der Zeit

vom 08.07.2021 bis einschließlich 08.08.2021

in der Gemeindeverwaltung Pöhl, Sekretariat (Zi. 12), Jocketa-Kurze Straße 5, 08543 Pöhl während folgender Sprechzeiten

Montag                                   8.00 – 12.00 Uhr

Dienstag                                 8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr

Mittwoch                                 geschlossen

Donnerstag                             8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr

und Freitag                             geschlossen

Zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Bei Einsichtnahme in den Plan außerhalb der Dienststunden ist vorher ein Termin mit der Gemeindeverwaltung, Tel. 037439/7400 zu vereinbaren.

Gemäß §4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Pöhl unter https://www.poehl.de/ sowie das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans schriftlich oder während der Dienststunden bei o.g. Dienststelle zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers notwendig.

Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt gleichzeitig während der oben genannten Auslegungsfrist.

Stellungnahmen können während des Auslegungszeitraums schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Sie können auch über das Zentrale Landesportal oder per E-Mail an info@gemeinde-poehl.de eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die „Ergänzungssatzung Siedlungsweg, Jocketa“ unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Hinweis bezüglich der Lageentwicklung während der Covid-19-Pandemie

In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) – Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) zur Anwendung kommen.

Sollten aufgrund der Lageentwicklung die Unterlagen an den genannten Auslegungsorten nicht einsehbar sein, wird gemäß § 3 PlanSiG auf die oben genannten Internetadressen der Kommunen sowie das Zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen hingewiesen, wo die Unterlagen während des Auslegungszeitraumes jederzeit einsehbar sind.

Sollte aufgrund der Lageentwicklung die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift nicht möglich sein, wird gemäß § 4 PlanSiG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen auch in elektronischer Form an oben genannte E-Mail-Adresse abgegeben werden können.

Pöhl, den 30.06.2021

Jung                                                                                                  Siegel

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Pöhl

Sektretariat (Zi. 12)

Jocketa - Kurze Straße 5

08543 Pöhl

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Ausgliederung LSG
  • Bekanntmachung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.