Bekanntmachung der Stadt Pegau über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet "Altsiedlung Wiederau"
Der Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet "Altsiedlung Wiederau" in der Fassung vom 24.04.2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.
Planziel:
Ziel der Planung ist es, im Geltungsbereich das Baurecht für ca. 9 Wohnhäuser (EFH) in offener Bauweise, inklusive deren Erschließung, sowie einen gemeinsamen Nutzgarten zu schaffen.
Plangebiet:
Das Plangebiet beschränkt sich au das Flurstück 138/5 der Gemarkung Wiederau, wobei nur der vordere (siedlungsseitige) Teil für eine tatsächliche Bebauung vorgesehen ist.
Das Plangebiet befindet sich entlang der Verlängerung der Straße „Altsiedlung“ im Ortsteil Wiederau der Stadt Pegau und soll straßenbegleitend erschlossen und bebaut werden.
Die nachfolgende Darstellung verdeutlicht die Lage des Plangebietes.
Zu den Planunterlagen des Vorentwurfes gehören die Planzeichnung (Teil A), die textlichen Festsetzungen (Teil B) und die nachrichtlichen Übernahmen und Hinweise (Teil C) in der Fassung vom 24.04.2024, sowie die Begründung mit folgenden Anlagen:
Im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) werden die Planungsunterlagen des Entwurfes des Bebauungsplanes in der Zeit vom
07.10.2024 – 08.11.2024
über das Internetportal der Stadt Pegau:
https://www.stadt-pegau.de/stadt-pegau/bekanntmachungen/
und über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de
veröffentlicht.
Zusätzlich werden die Planunterlagen in der Stadtverwaltung Pegau, Markt 1, 04523 Pegau öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist per E-Mail (sekretariat@pegau.de), schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der üblichen Dienstzeiten
Montag: 09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 bis 12.00 und 13.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09.00 bis 12.00 und 13.30 bis 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr
erfolgen.
Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Gemeinderat.
Patrick Kalisch
Bauamtsleiter
Stadt Pegau