Bebauungsplan Gemeinde Parthenstein Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Bebauungsplans NR. 55 „Großsteinberg – Wohngebiet Hühnerkoppel

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 26.01.2026 bis 05.03.2026
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Planzeichnung

Der Gemeinderat Parthenstein hat in seiner Sitzung am 17.12.2025 mit Beschluss Nr. 01/12/2025 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans NR. 55 „Großsteinberg – Wohngebiet Hühnerkoppel“ gebilligt und die Öffentliche Auslegung beschlossen.

Zur Umsetzung der gemeindlichen Entwicklungsziele (speziell: neues Feuerwehrgebäude / Gemeindezentrum an der Grethener Straße sowie Spiel- und Festwiese am Beiersdorfer Weg) wird der Bebauungsplan in zwei Teilbereichen geändert. Die Änderungsbereiche betreffen Teilflächen des Flurstücks 73/14 der Gemarkung Großsteinberg.

Die Unterlagen zum Entwurf, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, vorläufiger Abwägungstabelle und Anlagen (Baugrundgutachten, Artenschutzrechtliche Überprüfung), liegen in der Zeit vom

26.01.2026 bis einschließlich 05.03.2026

in der Gemeindeverwaltung Parthenstein, Große Gasse 1, 04668 OT Großsteinberg während der Dienststunden:

Di         9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Mi, Do  9.00 – 12:00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zudem auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter,

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/parthenstein/beteiligung/themen

zu finden. Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten; Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung (s.o.) und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung Sachsen (s.o.) eingebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung oder von einem Umweltbericht wird abgesehen. Umweltbezogene Stellungnahmen liegen bisher nicht vor.

Kontakt

Gemeinde Parthenstein
Herr Christoph Lippold, M.Sc.
Bauamt

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