Bebauungsplan Gemeinde Parthenstein Öffentliche Auslegung

1.Änderung Bebauungsplan Nr. 55 "Großsteinberg - Wohngebiet Hühnerkoppel"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.07.2025 bis 28.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1996 / 1997 für das Wohngebiet „Hühnerkoppel“ in Großsteinberg erlangte mit der Bekanntmachung am 14. Mai 2024 in der Kommunal-Rundschau Parthenstein formal Rechtskraft.

Zur Umsetzung der gemeindlichen Entwicklungsziele (speziell: neues Feuerwehrgebäude an der Grethener Straße) soll der Bebauungsplan in zwei Teilbereichen geändert werden. Die Änderungsbereiche betreffen Teilflächen des Flurstücks 73/14 der Gemarkung Großsteinberg.

  • Änderungsbereich  1
    Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche für das Feuerwehrhaus, das möglicherweise durch ein neues Rathaus / Gemeindeverwaltung ergänzt wird
  • Änderungsbereich 2

Festsetzung einer Grünfläche mit Spielwiese zur planungsrechtlichen Sicherung der bereits vorhandenen temporären Nutzung der Fläche sowie zur Aufnahme der ursprünglich im  Änderungsbereich 1 festgesetzten Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz  

Weiterführende Inhalte der Planänderung sind der Planzeichnung und der Begründung zum Vorentwurf zu entnehmen.  Die Unterlagen zum Vorentwurf, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Anlagen (Baugrundgutachten, Artenschutzrechtliche Überprüfung), liegen in der Zeit vom

                        24.07.2025  bis einschließlich  28.08.2025

in der Gemeindeverwaltung Parthenstein, Große Gasse 1, 04668 OT Großsteinberg während der Dienststunden:

Di         9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:30 Uhr

Mi, Do  9.00 – 12:00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zudem auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

zu finden. Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten; Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung (s.o.) und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung Sachsen (s.o.) eingebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Kontakt

Gemeinde Parthenstein
Bauamt
Christoph Lippold
Große Gasse 1
04668 Parthenstein OT Großsteinberg

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