Bebauungsplan Gemeinde Parthenstein Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan „Neubau Sporthalle Großsteinberg“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.11.2025 bis 07.01.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Entwurf B-Plan

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Naunhof im Namen der Gemeinde Parthenstein über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Neubau Sporthalle Großsteinberg“

Der Gemeinderat der Gemeinde Parthenstein hat in seiner Sitzung am 29.10.2025 mit Beschluss-Nr. 03/10/2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Neubau Sporthalle Großsteinberg“ in seiner Fassung vom 01.10.2025 samt Begründung und Grünordnungsplan gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Gleichzeitig werden Stellungnehmen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden können eingeholt und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

Die Aufstellung des B-Planes erfolgt im Regelverfahren.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Neubau Sporthalle Großsteinberg“ umfasst ca. 0,8 ha. Von der Planung betroffen sind die Flurstücke 372 und 113/8 teilweise in der Gemarkung Großsteinberg in der Gemeinde Parthenstein.

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

  • Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer neuen Sporthalle

Folgende Umweltinformationen sind in die Entwurfsfassung eingeflossen und stehen zur Verfügung:

  • Gutachten
  • Grünordnungsplan vom 01.10.2025

Der Vorentwurf einschließlich der Begründung mit angefügten Anlagen ist im Internet in der Zeit vom

26.11.2025 bis einschließlich 07.01.2026

auf folgenden Webseiten eingestellt worden und abrufbar:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen/1055829

oder https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/parthenstein/startseite

Stellungnahmen sollen nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB elektronisch übermittelt werden: an bauamt@parthenstein.de

Zusätzlich liegen die Unterlagen zeitgleich in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Parthenstein, OT Großsteinberg, Große Gasse 1, 04668 Parthenstein zu folgenden Zeiten öffentlich aus.

Montag:        geschlossen

Dienstag:      9.00–12.00 und 13.00–18.00 Uhr

Mittwoch:      9.00–12.00 und 13.00–15.00 Uhr

Donnerstag:  9.00–12.00 und 13.00–15.00 Uhr

Freitag:         geschlossen

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Dies kann während der genannten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung im Gemeindeamt der Gemeinde Parthenstein erfolgen.

Für Rückfragen steht das beauftragte Ingenieurbüro IBS GmbH, Mühlweg 12, 04838 Jesewitz OT Pehritzsch, Telefon 034241 / 52 68 13 (Frau Sawatzki), E-Mail post@ibs-eilenburg.de zur Verfügung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Jürgen Kretschel, Bürgermeister

Für die Bekanntmachung:

Naunhof, 06.11.2025

Anna-Luise Conrad

Bürgermeisterin                                                                     Siegel

Kontakt

Herr Christoph Lippold
Bauamt
E-Mail: bauamt@parthenstein.de

Frau Sawatzki
Ingenieurbüro IBS GmbH
E-Mail: post@ibs-eilenburg.de

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